Im Juni 2022 gab Karl Lauterbach ungeimpften Pflegekräften auf einer Verdi-Veranstaltung zu verstehen, dass ihre Arbeit keinen Wert hätte. Während seiner Rede hob er mal den linken, mal den rechten Arm. Ein Screenshot der Aufnahme von Lauterbach mit erhobenem rechten Arm brachte einer Frau nun einen Strafbefehl über 3.500 Euro ein: Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt wirft ihr vor, damit einen Hitlergruß verbreitet zu haben.
Das Medium “Apollo News” berichtet aktuell über den Fall: Demnach hat das Amtsgericht Schweinfurt einen Strafbefehl gegen eine Frau aus Coburg erlassen, weil sie öffentlich ein Bild von Karl Lauterbach zeigte, wo er den rechten Arm in die Höhe gereckt hat. Das Bild dürften viele Menschen sofort erkennen: Es stammt aus den Aufnahmen von einer Verdi-Veranstaltung im Jahr 2022, als Karl Lauterbach ungeimpften Pflegekräften, die vor Ort demonstrierten, absprach, dass sie mit ihrer Arbeit einen Beitrag geleistet hätten (Report24 berichtete). Natürlich zeigte Lauterbach aber keinen Hitlergruß. Es wurde ihm lediglich unterstellt, so wie es heutzutage wohl jedem unterstellt wird, der das Pech hat, mit erhobenem Arm abgelichtet zu werden. Ein jüngeres Beispiel war Elon Musks “my heart goes out to you”-Geste.
Auf einem Plakat wurde ein Standbild des Lauterbach-Videos im Rahmen einer Ausstellungsreihe mit dem Titel “Zitate der Schande” mit einem anderen Bild gegenübergestellt: Das weist auf die Verfolgung des suspendierten Polizisten Michael F. hin, dem das Zeigen eines Hitlergrußes bei einer Querdenken-Demo im Oktober 2020 vorgeworfen wurde. Während F. betont, es habe sich um eine Winkgeste gehandelt, beurteilte der Richter das als “Quatsch”. Inzwischen muss F. sich auch in dem umstrittenen Reichsbürger-Prozess verantworten.
Auf dem fraglichen Plakat war F.s Geschichte um den (angeblichen) Hitlergruß mit den Worten “Hitlergruß? Justizwillkür?” untertitelt. Nebenstehend war das Lauterbach-Bild mit dem Untertitel “Lauterbachgruß” zu sehen. Darunter war zu lesen: “Auf alle Fälle: zweierlei Maß”. Das Plakat geht auf die Bürgerinitiative “Dialog für unsere Zukunft” zurück.
Die Frau aus Coburg hatte im März 2024 den Stand angemeldet, auf dem u.a. das Plakat gezeigt wurde. Daher wurde gegen sie der Strafbefehl ausgestellt. Ein Passant hatte damals noch vor Ort Anzeige erstattet und die Polizei hatte den Stand untersucht. Die Initiative hatte daraufhin in einer Pressemitteilung angegeben, dass weder ein Hitlergruß gezeigt werden sollte, noch dass man vermitteln wollte, dass Lauterbach einen Hitlergruß gezeigt hätte.
Das Amtsgericht Schweinfurt erließ dennoch Strafbefehl über 70 Tagessätze à 3.500 Euro. Da die Beschuldigte ablehnte, soll am 12. Mai die Hauptverhandlung stattfinden. Das Urteil wird zeigen, ob die kritisierte Ungleichheit beim juristischen Umgang mit Gesten, die an den verbotenen Hitlergruß erinnern könnten, sich bestätigen lässt.