Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Sie zeigte ein Lauterbach-Bild: Strafbefehl über 3.500 Euro wegen “Hitlergruß”

Im Juni 2022 gab Karl Lauterbach ungeimpften Pflegekräften auf einer Verdi-Veranstaltung zu verstehen, dass ihre Arbeit keinen Wert hätte. Während seiner Rede hob er mal den linken, mal den rechten Arm. Ein Screenshot der Aufnahme von Lauterbach mit erhobenem rechten Arm brachte einer Frau nun einen Strafbefehl über 3.500 Euro ein: Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt wirft ihr vor, damit einen Hitlergruß verbreitet zu haben.

Das Medium “Apollo News” berichtet aktuell über den Fall: Demnach hat das Amtsgericht Schweinfurt einen Strafbefehl gegen eine Frau aus Coburg erlassen, weil sie öffentlich ein Bild von Karl Lauterbach zeigte, wo er den rechten Arm in die Höhe gereckt hat. Das Bild dürften viele Menschen sofort erkennen: Es stammt aus den Aufnahmen von einer Verdi-Veranstaltung im Jahr 2022, als Karl Lauterbach ungeimpften Pflegekräften, die vor Ort demonstrierten, absprach, dass sie mit ihrer Arbeit einen Beitrag geleistet hätten (Report24 berichtete). Natürlich zeigte Lauterbach aber keinen Hitlergruß. Es wurde ihm lediglich unterstellt, so wie es heutzutage wohl jedem unterstellt wird, der das Pech hat, mit erhobenem Arm abgelichtet zu werden. Ein jüngeres Beispiel war Elon Musks “my heart goes out to you”-Geste.

Auf einem Plakat wurde ein Standbild des Lauterbach-Videos im Rahmen einer Ausstellungsreihe mit dem Titel “Zitate der Schande” mit einem anderen Bild gegenübergestellt: Das weist auf die Verfolgung des suspendierten Polizisten Michael F. hin, dem das Zeigen eines Hitlergrußes bei einer Querdenken-Demo im Oktober 2020 vorgeworfen wurde. Während F. betont, es habe sich um eine Winkgeste gehandelt, beurteilte der Richter das als “Quatsch”. Inzwischen muss F. sich auch in dem umstrittenen Reichsbürger-Prozess verantworten.

Auf dem fraglichen Plakat war F.s Geschichte um den (angeblichen) Hitlergruß mit den Worten “Hitlergruß? Justizwillkür?” untertitelt. Nebenstehend war das Lauterbach-Bild mit dem Untertitel “Lauterbachgruß” zu sehen. Darunter war zu lesen: “Auf alle Fälle: zweierlei Maß”. Das Plakat geht auf die Bürgerinitiative “Dialog für unsere Zukunft” zurück.

Die Frau aus Coburg hatte im März 2024 den Stand angemeldet, auf dem u.a. das Plakat gezeigt wurde. Daher wurde gegen sie der Strafbefehl ausgestellt. Ein Passant hatte damals noch vor Ort Anzeige erstattet und die Polizei hatte den Stand untersucht. Die Initiative hatte daraufhin in einer Pressemitteilung angegeben, dass weder ein Hitlergruß gezeigt werden sollte, noch dass man vermitteln wollte, dass Lauterbach einen Hitlergruß gezeigt hätte.

Das Amtsgericht Schweinfurt erließ dennoch Strafbefehl über 70 Tagessätze à 3.500 Euro. Da die Beschuldigte ablehnte, soll am 12. Mai die Hauptverhandlung stattfinden. Das Urteil wird zeigen, ob die kritisierte Ungleichheit beim juristischen Umgang mit Gesten, die an den verbotenen Hitlergruß erinnern könnten, sich bestätigen lässt.

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