Horst D. Deckert

Sieg vor Gericht: Demo-Verbot vom 31.1. war menschenrechtswidrig!

Wochenblick sprach bereits mit der Frau hinter der Großdemo vom 31. Jänner: Romana Palmetshofer. Bekanntlich wurde auch diese Kundgebung behördlich untersagt. Jetzt wurde gerichtlich bestätigt: Das Demo-Verbot war illegal! Am 1. Juni fällte das Wiener Verwaltungsgericht seine Entscheidung: Die Behörden hätten die Kundgebung nicht untersagen dürfen. Die Untersagung verstoße gegen das Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit!

Von Bernadette Conrads

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Für den 31. Jänner meldete Frau Palmetshofer eine Kundgebung auf dem Maria-Theresien-Platz in Wien an.

„Für die Freiheit: Für Bürger- und Freiheitsrechte – gegen Zwang, Willkür, Rechtsbruch“, so der Titel. Doch die Landespolizeidirektion Wien ließ sich davon wohl nicht beeindrucken und untersagte die Demo. Und damit beging die Wiener Polizei selbst einen glatten Rechtsbruch, wie das Landesverwaltungsgericht in seinem Erkenntnis am 1. Juni feststellt, war das Demo-Verbot nicht rechtens. Frau Palmetshofers Bescheidbeschwerde wurde stattgegeben, der Bescheid behoben.

Nicht die erste illegal untersagte Demo gegen Corona-Diktatur

Von 22 angemeldeten Versammlungen am Wochenende des 30. und 31. Jänners wurden gleich zehn behördlich untersagt. Jetzt werden die Demo-Verbote der Reihe nach in Gerichtsprozessen für illegal erklärt. Bereits im März zerriss das Verwaltungsgericht Wien die Argumente der LPD Wien für eine der Untersagungen förmlich in der Luft. Das damalige Urteil bestätigte, dass die falschen Corona-Zahlen keine Grundlage für das Einschränkung der Demonstrationsfreiheit darstellen. Jetzt am 1. Juni konnte auch Frau Palmetshofer einen Sieg vor Gericht einfahren und die Erklärung des Verwaltungsgerichts ist umso beachtenswerter.

Demo-Verbot menschrechtswidrig

Das Landesverwaltungsgericht beruft sich in seiner Feststellung auf Artikel 11 der Europäischen Menschrechtskonvention. Ihr entsprechend haben alle Menschen das Recht, sich friedlich zu versammeln.

Zitat aus dem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Wien vom 1. Juni:

Alternativlos untersagt mit fadenscheiniger Begründung

Die Wiener Polizei redete sich vor Gericht auf eine Warnung der Gesundheitsbehörde hinaus. Es sei gefährlich, eine derartige Kundgebung zu veranstalten, so das Argument. Doch andere Kundgebungen durften sehr wohl stattfinden. Gleichzeitig achtete Frau Palmetshofer darauf, dass der Platz groß genug sei. Sie argumentierte vor Gericht, dass sie die Möglichkeit der Einhaltung der Mindestabstände entsprechend der Größe des Maria-Theresien-Platzes und der von ihr erwarteten Anzahl von 5.000 Teilnehmern berechnet habe. Doch die Behörde scheint das nicht interessiert zu haben. Sie untersagte die von Frau Palmetshofer angemeldete Kundgebung alternativlos.

Gegen die bestehende Judikatur

Das Landesverwaltungsgericht Wien orientierte sich in seinem Erkenntnis an der bestehenden Judikatur des Verfassungsgerichtshofes – also den bisherigen Ausgängen ähnlicher Gerichtsverfahren vor dem VfGH. Ihr entsprechend hätte die Behörde auf Frau Romana Palmetshofer zukommen müssen, um mit ihr gemeinsam Möglichkeiten für die sichere Abhaltung der Veranstaltung zu erarbeiten. Doch genau das geschah nicht. 

Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Wien vom 1.6.2021

Urteil als wichtiger Schritt gegen Corona-Diktatur im Land

Gleich nach dem Demo-Verbot bezog die Frau hinter der Großdemo Stellung gegenüber dem Wochenblick: „Wir haben jetzt eine Corona-Diktatur im Land.“ Wochenblick-Chefredakteurin Mag. Elsa Mittmannsgruber führte das Exklusivinterview mit Frau Romana Palmetshofer. Sie schilderte darin die Ungerechtigkeit der Untersagung und zeigte sich schockiert über die fehlende Rechtsstaatlichkeit. Wochenblick berichtete. Jetzt kann Frau Palmetshofer jedoch stolz sein: Vor dem Landesverwaltungsgericht hat sie fulminant gesiegt – und damit einen wichtigen Schritt gegen die Corona-Diktatur im Land gesetzt.

Das Interview zum Nachsehen:

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