Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Sind die Covid-Maßnahmen rechtens? Jetzt werden die Gerichte aktiv

Verfassungsgericht prüft Covid-Verordnungen

Was sich die Bevölkerung schon lange fragt, interessiert nun auch zunehmend die Höchstgerichte. Wie das Österreichische Verfassungsgericht, das in einem 5‑seitigen Schreiben Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein auffordert die erlassenen Verordnungen zu begründen.

 

Wie OE24 berichtet 1.) haben die Höchstrichter das grüne Gesundheitsministerium aufgefordert bis 18. Februar zu zehn Fragenkomplexen rund um die erlassenen Verordnungen und Covid-Gesetze detailliert Auskunft zu erteilen.

Vor allem interessieren sich die Verfassungsrichter dafür, ob die, als Begründung für die Restriktionen herangezogenen Zahlen, die eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems beweisen sollten, tatsächlich korrekt sind, wie diese Zahlen erhoben wurden und welche Zusammenhänge es zwischen den verschiedenen Zahlen und Maßnahmen gibt und gab.

Es sind hochnotpeinliche Fragen, die Mücksteins Resort den Verfassungsrichtern beantworten muß.

Der Schwerpunkt der Fragen gilt der angeblichen Belastung des Gesundheitssystems, womit die Maßnahmen begründet wurden. Denn nur dieses Szenario würde einen Lockdown rechtfertigen.

Die Frage dazu lautet daher: „Der Verfassungsgerichtshof ersucht daher um Auskunft, ob die in den Verordnungsakten angegebenen Hospitalisierungs- bzw. Verstorbenenzahlen alle mit SARS-CoV‑2 infizierten Personen, die in Spitälern auf Normal- oder Intensivstationen untergebracht sind bzw. die ‚an oder mit‘ SARSCoV‑2 verstorben sind, umfassen? Wenn ja, warum wird diese Zählweise gewählt?

Die Richter interessiert nicht nur ob die angegebenen Toten „an“ oder „mit“ Corona verstorben sind. Auch über das Alter, Geschlecht und weitere Details zu den Hospitalisierten und Verstorbenen wird Auskunft verlangt. Ebenso wie über die angeblichen Infektionswege in den unterschiedlichen Lebensbereichen.

Desweiteren wird auch nach der Wirksamkeit von Masken, Impfungen und der Zuverlässigkeit der Testmethoden und der einzelnen Zählweisen gefragt.

Das Gericht ist auch daran interessiert zu erfahren, wie die kolportierte 95-prozentige Wirksamkeit der Impfungen bei einem Sterberisiko von nur 0,15% zu verstehen sei.

Das Dokument wurde von VfGH-Richter Andreas Hauer, Universitätsprofessor für Öffentliches Recht am Institut für Verwaltungsrecht und ‑lehre der Johannes Kepler Universität Linz, unterzeichnet.

Die Fragestellung an den Gesetzgeber sei ein übliches Prüfverfahren „zur Vorbereitung einer allfälligen mündlichen Verhandlung“ vor dem Verfassungsgericht, die aufgrund der zahlreichen Beschwerden gegen die Verordnungen – vor allem gegen Lockdown sowie die 2G und 3G-Regeln – im Raum steht.

Mückstein wird sich also vor Gericht für die Zwangsmaßnahmen zu rechtfertigen haben und auch erklären müssen, wie es 2021 bei weniger Covid-Toten trotzdem zu einer wöchentlichen Übersterblichkeit im dreistelligen Bereich kam.

Gerichtsbrief könnte die Pandemie beenden

Der exxpress 2.) zitiert den Ex-Grünen freien Journalisten Chris Veber, 3.) der die VfGH-Fragen geleakt hat: “All diese Fragen wurden von Querdenkern, Schwurblern und ‚bösen Rechten’ schon seit Beginn der Pandemie gestellt. Die Regierung hat sie unter tatkräftiger Beihilfe von Medien und willfährigen Experten beiseite gewischt. Damit ist jetzt Schluss. Dem VfGH muss die Regierung Rede und Antwort stehen. Ich glaube, die Beantwortung dieser Fragen beendet die Pandemie.“

Gleich nach dem Schreiben wurde der Lockdown für Ungeimpfte aufgehoben. Wie lange werden sich die Impf-Fetischisten angesichts dieser gerichtlichen Anordnungen wohl noch an die Zwangsimpfung klammern können? (Transdanubier)

QUELLENANGABEN:

1.) oe24 mit dem gesamten Fragenkatalog des VfGH

2.) exxpress

3.) Chris Veber in seinem Blog dazu

 




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