Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Singapur: Brite zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt, weil er keinen Mundschutz trug

Ein britischer Mann, der sich weigerte, in öffentlichen Verkehrsmitteln in Singapur eine Gesichtsmaske zu tragen, wurde zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt, berichtete das Medienportal The Daily Sceptic in Bezugnahme auf die Zeitung The Guardian.

Benjamin Glynn wurde verhaftet, nachdem Aufnahmen von ihm, die ihn ohne Maske in einem Zug zeigten, im Mai im Internet aufgetaucht waren. Weiterhin heisst es, der 40-Jährige hätte die Polizei, die ihn festnehmen sollte, «belästigt». Ausserdem habe er sich bei seinem Gerichtstermin geweigert, eine Gesichtsmaske zu tragen. Zudem habe Glynn das Verfahren als «absurd» und «widerlich» bezeichnet und gesagt, dass Masken die Verbreitung von Covid nicht verhindern könnten.

Daraufhin habe der Richter ein psychiatrisches Gutachten angeordnet, liess The Guardian wissen. Glynn sei jedoch für gesund genug befunden worden, um das Verfahren fortzusetzen. Der Brite wurde wegen «Verstosses gegen die Covid-Vorschriften, wegen seines Verhaltens gegenüber der Polizei und wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verurteilt».

Ein Gerichtsbeamter bestätigte der Agence France Press (AFP) am vergangenen Donnerstag die Haftstrafe, die auf den 19. Juli zurückdatiert wurde – das Datum, an dem Glynn erstmals in Untersuchungshaft genommen wurde. Da Glynn bereits zwei Drittel seiner Strafe in Untersuchungshaft verbüsst hatte, wurde er direkt nach dem Gerichtstermin aus dem Gefängnis entlassen und soll nach Angaben der Lokalzeitung Straits Times abgeschoben werden.

Der Stadtstaat, in dem die Covid-Ausbrüche vergleichsweise glimpflich verlaufen sind, geht hart gegen Menschen vor, die gegen die Virusregeln verstossen. So hat es bereits mehrere Fälle gegeben, in denen Ausländer bestraft wurden. Schon im Mai wurde gegen neun Briten ein Arbeitsverbot verhängt, nachdem sie bei einer Party auf einer Jacht in Santa Hats gegen die Coronavirus-Bestimmungen verstossen hatten.

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