Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Skandal um Kellermayr-Verfahren: Leitende ORF-Mitarbeiterin gab sich als enge Freundin aus

Das Verfahren rund um den tragischen Suizid der oberösterreichischen Ärztin Dr. Lisa-Maria Kellermayr endete mit Freispruch für den Angeklagten, dem durch Medienhetze und ersichtlich falsche Verdächtigung eine Mitschuld angedichtet wurde. Das Gerichtsverfahren mit dutzenden Zeugen bot ein Bild in die Verflechtung von ORF und Politik in einen Schauprozess mit massiver öffentlicher Vorverurteilung. Eine leitende ORF-Mitarbeiterin gab sich gar als “gute Freundin” aus, ließ sich so vom ORF mehrfach als Zeugin filmen – doch vor Gericht stellte sich einiges ganz anders dar.

Am 4. August konnte der Angeklagte nach einem jahrelangen Martyrium durch rechtswidrige Hausdurchsuchungen, identifizierende Medienberichterstattung und breite Vorverurteilung endlich aufatmen. Sein Freispruch wurde rechtskräftig, alle Seiten erkannten den umfangreich begründeten Richterspruch in der ersten Instanz an.

Report24 war vor Ort und beobachtete den Schauprozess, der von staatsnahen und staatlich geförderten Medien dazu genutzt wurde, um einmal mehr unsachlich und pauschal gegen sogenannte Maßnahmen- und Impfgegner zu hetzen. Denn Frau Dr. Kellermayr war in ihren letzten Lebensjahren eine fanatische Impfbefürworterin, die kein gutes Wort an Gegenmeinungen ließ, während der Angeklagte als böser und gar gewaltbereiter Schwurbler dargestellt wurde. Gewalt ging von ihm freilich nie aus, auch die “einschlägigen polizeilichen Vormerkungen”, welche unseriöse Medien ihm vorwarfen, existieren nicht.

Er hatte es gewagt, Kellermayr nach falschen Vorwürfen hinsichtlich einer Kundgebung und beleidigenden Rundumschlägen gegen Impfkritiker ein kritisches Mail zu schicken – ohne Gewaltdrohungen. Daraus erwuchs ein Mailverkehr, im Zuge dessen Kellermayr den Angeklagten immer wieder beschimpft hat, dieser aber erstaunlich ruhig blieb. Daraus wollte man ihm – unter aktiver Mithilfe des ORF – einen Strick drehen. Gelungen ist dies letztendlich aber nicht.

Vor Gericht trat eine Dame als Zeugin in Erscheinung, die tief in das Geschehen verwickelt war. Sie war aufmerksamen ORF-Sehern bereits bekannt – aus “Am Schauplatz”-Sendungen sowie der Berichterstattung zum laufenden Gerichtsprozess. Überall dort wurde sie als “Freundin von Frau Dr. Kellermayr” vorgestellt. Der ORF unterließ dabei die Kennzeichnung, dass es sich um eine ORF-Managerin handelte. Wir versuchen hier eine möglichst anonymisierte Darstellung der Dame, da sie trotz ihrer Führungsposition vermutlich keine Person des öffentlichen Interesses ist – nachdem sie sich aber selbst via X zu den Vorwürfen geäußert hat, ist eine komplette Anonymisierung nicht möglich.

Nach dem Freispruch zog “Birgit” das Urteil und die Gerichtsbarkeit in Zweifel. Dass sie ORF-Führungskraft ist, wurde nicht erwähnt.

Zuvor war “Birgit” in zwei ORF Produktionen zum Thema involviert, unter anderem “Am Schauplatz: Woher kommt der Hass”. Die Sendung wurde von der Hass-Expertin Ingrid Brodnig eingeleitet, die zu Beginn einen Rahmen schaffen sollte: Gegen “Hass-Verbreiter” wird ja sowieso nichts getan. Dann wird emotionalisiert. “Birgit” ließ man bei der Ordination der Verstorbenen Kerzerl anzünden gehen. Auch dort ließ man sie als “Freundin” auftreten. Aus dem Off kam die Behauptung “Birgit hat Frau Kellermayr oft besucht, zuletzt zwei Wochen vor ihrem Tod.”

Dass diese Aussage offenbar die Unwahrheit war, musste ORF-Managerin Birgit vor Gericht unter Wahrheitspflicht eingestehen. Denn – und das ist nicht zu leugnen, da es vor Dutzenden Zeugen ausgesagt und protokolliert wurde – plötzlich hat sie Kellermayr nur zweimal in ihrem Leben getroffen, mindestens einmal davon aus beruflichen Gründen. Aber man habe sich viel über Instant Messenger ausgetauscht. Eine Brieffreundschaft also?

“Birgit” war in den Fall Kellermayr aber nicht nur als nicht als ORF-Mitarbeiterin gekennzeichnetes TV-Testimonial verwickelt. Sie plante, so ergab es der Prozess, mit einem Hilfsverein große Mengen an Geldern zu erwirtschaften, welche der hoch verschuldeten Ärztin zugute kommen sollten. Wieviele Verwaltungsgebühren der Verein benötigt hätte, war nicht Teil der Verhandlung, da es durch den tragischen Selbstmord ja ohnehin anders kommen sollte.

Kerzerl anzünden bei der “guten Freundin”. So manipulierte der ORF auf emotionale Weise.

Und noch ein Punkt kam ausführlich zur Sprache: Birgit war – wie viele andere involvierte Journalisten der Systemmedien – Mitwisserin von den Selbstmordplänen der Ärztin. Sie gab auch an, davon gewusst zu haben, dass Kellermayr schon zuvor einen Selbstmordversuch unternommen habe. Das Vorhaben wäre ihr schriftlich ganz detailliert geschildert worden. Unser Eindruck war, dass bislang kein Gericht im Detail ergründet hat, ob rund um den Tod der Ärztin vielleicht auch unterlassene Hilfeleistung durch die involvierten Personen eine Rolle gespielt hat. So gibt es auch einen Redakteur der linkslastigen Tageszeitung “Der Standard”, der kurz vor dem Suizid eineinhalb Stunden mit Kellermayr telefoniert hat. Er verweigerte jede Aussage.

Nach dem Freispruch wurde “Birgit” nochmals vom ORF für die reichweitenstarke ZIB interviewt. Dabei durfte sie die Entscheidung des Gerichtes in Zweifel ziehen. Das Urteil wäre “ein Freibrief für Menschen, die meinen, sie könnten Hassbotschaften verbreiten, bis hin zu Drohungen.” Das hatte der Angeklagte allerdings nicht getan und die allgemeine Akzeptanz des Urteils ohne in Revision zu gehen, hat dies auch bestätigt. Hätte es nur einen Hauch des Zweifels gegeben, würde die Staatsanwaltschaft weiter prozessieren. Die einseitige Darstellung durch den ORF und das Abqualifizieren des Urteils durch eine ORF-Managerin, ohne diese als Mitarbeiterin zu kennzeichnen, ist also ein großer Skandal.

Das Aufgabengebiet von “Birgit” im ORF ist übrigens die Leitung der Abteilung, die für die Zensur von Kommentaren des Publikums zuständig ist, das ist zum Verständnis der Sachlage noch wichtig.

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