Horst D. Deckert

Skandal-Urteil für Dr. Habig: Fast drei Jahre Haft wegen Impfbescheinigungen

Im Fall des inhaftierten Arztes Dr. Heinrich Habig ist es heute zu einem ersten Teilurteil gekommen. Seit über einem Jahr sitzt der deutsche Arzt bereits in U-Haft – weil er Impfbescheinigungen ausgestellt hat. Nun fiel in Bochum das erste Urteil: 2 Jahre und 10 Monate. 

Seit Mai letzten Jahres sitzt der deutsche Arzt Dr. Heinrich Habig in Untersuchungshaft (AUF1.INFO berichtete). Dem Mediziner wird vorgeworfen, in tausenden Fällen falsche Impfbescheinigungen ausgestellt zu haben. 

Fast drei Jahre ohne Bewährung

Für 207 Fälle wurde nun vom Landgericht Bochum ein erstes Teilurteil gesprochen. Der Arzt für Naturheilverfahren wurde zu 2 Jahren und 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Gewerbsmäßig habe Dr. Habig nicht gehandelt. Der Vollzugsbefehl sei sofort zu vollstrecken.

AUF1-Interview mit Anwalt Christian Moser bereits im April

Dieser Prozess zog sich über mehrere Monate. Unzählige Zeugen wurden vernommen, die sich von Heinrich Habig Impfzertifikate ausstellen ließen, wie der Anwalt und Prozessbeobachter Christian Moser bereits im AUF1-Interview mit Birgit Pühringer beschrieb. Er war bereits im April bei “Menschen. Geschichten. Schicksale. AUF1” zu Gast. Für ihn stand fest: „Das Verfahren gegen Dr. Habig sollte Ärzte und Patienten einschüchtern.“ 

Nothilfe oder Notwehr – keine Argumente für das Gericht

Der Arzt habe Menschen helfen wollen, die sich wegen des Impfdrucks in einer Notlage – entweder in persönlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht – befanden, erläuterte Moser.

Nach Ansicht des Gerichts gebe es aber für Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe keine Anhaltspunkte. Auf die Argumentation der Nothilfe oder Notwehr sei das Gericht demnach nicht eingegangen. Die Patienten hätten den Rechtsweg beschreiten können.

Irrelevant: Schutzimpfung oder nicht

Auch die Polizisten für Aufklärung teilten die Urteilsverkündung auf ihrem Telegram-Kanal. Hier heißt es, dass es für das Gericht irrelevant sei, ob es sich bei der Corona-Impfung um eine Schutzimpfung handle, da der Gesetzgeber diese als solche bezeichne und einordne. 

Anwalt Moser: “Tiefpunkt deutscher Justiz”

Die Begründung des Urteils lasse sehr zu wünschen übrig, so Christian Moser auch auf seinem Telegram-Kanal. Er dazu: „Es wurden lediglich Behauptungen aufgestellt, keine einzige Subsumtion vorgenommen. Stattdessen wirft das Gericht Heinrich Habig eine ‘rechtsfeindliche Gesinnung’ vor.“ Und weiter: „Vom Standpunkt eines Juristen kann ich nur sagen, dass dieses Urteil einen Tiefpunkt deutscher Justiz darstellt.“ Er sagt ganz klar. „Es sitzen die Falschen im Gefängnis.“ 

Da es sich bei diesem Urteil um ein Teilurteil handelt, muss sich Dr. Heinrich Habig auf weitere Prozesse und Haftstrafen einstellen. 

Unabhängig davon, wie viele Menschen Heinrich Habig womöglich vor Nebenwirkungen der Covid-Spritzen bewahrt hat, muss hier weitergedacht werden. Auch, wenn der Mediziner gegen ein Gesetz verstoßen hat, ist er deshalb schwerer zu bestrafen als ein Sexualstraftäter? Es stellt sich unweigerlich die Frage: Mit welchem Maß misst die Justiz? 

Hier können Sie die ganze Sendung Anwalt Moser: „Verfahren gegen Dr. Habig sollte Ärzte und Patienten einschüchtern!“ ansehen: 

Zum Autor: Birgit Pühringer war Journalistin beim „Wochenblick“ und ist auch Moderatorin bei AUF1. Fokus: Menschen, die im Mainstream nicht gehört werden. Hält aber auch mit Kritik am aktuellen politischen Geschehen nicht hinterm Berg. 2021 wechselte die ehemalige Polizistin in Zeiten des Corona-Wahnsinns die Seiten und kehrte nach über 20 Jahren dem Staatsdienst den Rücken. Seitdem schrieb sie für den „Wochenblick“. Mit viel Engagement ist sie ein Teil der aufrichtigen und ehrlichen Berichterstattung.

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