Bochum: Ein Arzt, der seinen Patienten die mRNA-Spritze ersparte, ihnen aber trotzdem das Zertifikat ausstellte, muss für mehr als zwei Jahre in Haft. Ein politischer Prozess. Auch COMPACT fordert ein Tribunal. Aber gegen die Verantwortlichen der Corona-Diktatur:Unser Paket „Impf-Tribunal – die Anklageschrift“ enthält alle Fakten, mit denen man den Impf-Verbrechern den Prozess machen kann.
Nach heutigem Wissensstand über die Nutzlosigkeit und krassen Nebenwirkungen der mRNA-Brühe müsste jeder Arzt, der seinen Patienten die Spritze erspart hat, als Widerstandsheld und Lebensretter gefeiert werden. In der deutschen Realität anno 2023 gilt leider das Gegenteil. Der Arzt Heinrich Habig half 207 Patienten aus der Klemme, in dem er Impfbescheinigung ausstellte, ohne besagte Körperverletzung tatsächlich vorzunehmen.
Dafür wurde er jetzt vom Bochumer Landgericht zu zwei Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt. Vollstreckung: Sofort, obwohl der Arzt auf Antrag der Staatsanwältin bereits erschwerte Haftbedingungen erdulden musste. Begründung: „Erhöhte Fluchtgefahr“… (Tja, wäre er ein Antifa-Schläger gewesen…) Eine Unmenschlichkeit, die im Gerichtsaal ihre Fortführung fand: Als Habichs Frau ihn dort anlässlich seines Geburtstag umarmen wollte, wurde das durch Richterin Petra Breywisch-Lepping unterbunden.
Das Allerschlimmste: Die zweieinhalb Jahre sind bloß ein Teilurteil. Es können also noch weitere Prozesse und Strafen folgen. Rechtsanwalt und Prozessbeobachter Chris Moser notiert in seinem Telegram-Kanal.
„Vom Standpunkt eines Juristen kann ich nur sagen, dass dieses Urteil einen Tiefpunkt deutscher Justiz darstellt.“
Man habe während des Prozesses „lediglich Behauptungen aufgestellt, keine einzige Subsumtion vorgenommen. Für Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe gibt es nach Ansicht des Gerichtes keine Anhaltspunkte. Stattdessen wirft das Gericht Heinrich Habig eine ‘rechtsfeindliche Gesinnung‘ vor.“
Dabei waren es die GroKo und die nachfolgende Ampelregierung, die geltendes Recht weitreichend außer Kraft gesetzt hatten. Eine Zusammenfassung des Urteils durch die „Polizisten für Aufklärung“ zeigt, dass der Richterin jegliches Bewusstsein für die Unrechtsmäßigkeit der Corona-Diktatur fehlt:
„Aus Sicht der Kammer ist H. Habig schuldig. Der Tatbestand wurde objektiv und subjektiv erfüllt. Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe lagen nicht vor. Notwehr bzw. Nothilfe ist grundsätzlich gegen Gesetze unzulässig. Die Patienten hätten den Rechtsweg beschreiten können. Verbotene Vernehmungsmethoden nach 136a Strafprozessordnung lagen nicht vor.
Die Patienten wurden auch nicht durch die Polizeibehörden (oder die Staatsanwaltschaft) getäuscht. Begründung: Grundlage für die polizeilichen Maßnahmen war ein amtsgerichtlicher Beschluss. Unzulässiger Druck wurde nicht ausgegübt. Ob es sich wirklich um eine Schutzimpfung handelt ist irrelevant (!!!), da der Gesetzgeber die Impfung als solche bezeichnet und einordnet. Gewerbsmäßig hat H. Habig nicht gehandelt.“
Letzteres bezieht sich auf die Tatsache, dass Habig für seine Atteste kein Honorar verlangte, sondern lediglich seine Patienten aus einer Zwangslage wollte. Der Arzt berief sich auf sein Gelöbnis bei der Ärztekammer: Nach deren Vorschriften sei ihm das Befolgen von Anweisungen untersagt, die gegen Ethos und Menschlichkeit gerichtet seien. Die Staatsanwältin hingegen hatte jegliche schweren Nebenwirkungen der mRNA-Brühe geleugnet und als „Querdenker-Ideologie“ bezeichnet.
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