Horst D. Deckert

Skandalurteil in Ulm: Bewährungsstrafe für 129-fachen Kindesmissbrauch

Moderne Justiz in Deutschland: Das Landgericht Ulm hat einen 45-jährigen Mann nach sexuellem Missbrauch von Kindern in 129 (!) Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. In zwei Fällen handelte es sich um besonders schweren Kindesmissbrauch. Die Taten liegen schon länger zurück und ereigneten sich zwischen 1996 und 2005, auch hatte sich der Täter zumindest „teilweise“ geständig gezeigt. Doch dies zum Anlass zu nehmen, die „volle Milde des Rechtsstaats“ auszureizen, birgt Sprengstoff.

Denn nicht nur in Ulm ist man über das Skandalurteil fassungslos. „Das ist alles andere als ein Urteil im Namen des Volkes“, kommentiert „Bild“. Andere sprechen von faktischer Rechtsbeugung durch die Justiz. Der heute 45-jährige Mann hatte im Tatzeitraum seine Halbschwester und vier weitere Mädchen in seiner Ulmer Wohnung wiederholt sexuell missbraucht. Die Opfer waren damals zwischen 6 und 13 Jahren alt.

Statt einer langjährigen Freiheitsstrafe und anschließender Verwahrung mit Zwangstherapie, die der gesetzliche Strafrahmen durchaus ebenfalls hergegeben hätte, beließ es der verständnisvolle Richter beim skandalösen Kuschel-Urteil – und gab dem Täter eine „neue Chance“. Wofür, das wird sich zeigen. (DM)


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