Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Skandalurteil in Ulm: Bewährungsstrafe für 129-fachen Kindesmissbrauch

Moderne Justiz in Deutschland: Das Landgericht Ulm hat einen 45-jährigen Mann nach sexuellem Missbrauch von Kindern in 129 (!) Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. In zwei Fällen handelte es sich um besonders schweren Kindesmissbrauch. Die Taten liegen schon länger zurück und ereigneten sich zwischen 1996 und 2005, auch hatte sich der Täter zumindest „teilweise“ geständig gezeigt. Doch dies zum Anlass zu nehmen, die „volle Milde des Rechtsstaats“ auszureizen, birgt Sprengstoff.

Denn nicht nur in Ulm ist man über das Skandalurteil fassungslos. „Das ist alles andere als ein Urteil im Namen des Volkes“, kommentiert „Bild“. Andere sprechen von faktischer Rechtsbeugung durch die Justiz. Der heute 45-jährige Mann hatte im Tatzeitraum seine Halbschwester und vier weitere Mädchen in seiner Ulmer Wohnung wiederholt sexuell missbraucht. Die Opfer waren damals zwischen 6 und 13 Jahren alt.

Statt einer langjährigen Freiheitsstrafe und anschließender Verwahrung mit Zwangstherapie, die der gesetzliche Strafrahmen durchaus ebenfalls hergegeben hätte, beließ es der verständnisvolle Richter beim skandalösen Kuschel-Urteil – und gab dem Täter eine „neue Chance“. Wofür, das wird sich zeigen. (DM)


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