Die Slowakei hat eine Verfassungsänderung beschlossen, die klarstellt, dass es biologisch nur zwei Geschlechter gibt. „Die Slowakische Republik erkennt nur zwei Geschlechter an, nämlich männlich und weiblich, die biologisch gegeben sind“, heißt es in der entsprechenden Passage des geänderten Grundgesetzes. Die Änderung soll am 1. November in Kraft treten.
Wie die Nachrichtenagentur TASR berichtete, stimmten 90 Abgeordnete des Nationalrats in Bratislava für die Verfassungsänderung. Es gab sieben Gegenstimmen und keine Enthaltungen. Mehr als 50 Abgeordnete der Oppositionsparteien hatten das Votum boykottiert und blieben der Abstimmung fern.
Bollwerk gegen linksgrün woken Progressivismus
Die Verfassungsänderung sieht außerdem vor, dass nur noch verheiratete Paare Kinder adoptieren dürfen, was gleichgeschlechtliche Paare ausschließt, da es in dem überwiegend katholisch geprägten EU-Land keine „Ehe für alle“ gibt. Leihmutterschaften werden ausdrücklich verboten.
Bereits im Januar hatte der national-konservative Regierungschef Robert Fico die Verfassungsänderung angekündigt. Damals sagte er, bei der Novelle gehe es um „die Traditionen, das kulturelle und geistige Erbe unserer Vorfahren“. Der slowakische Ministerpräsident bezeichnete die Reform als „Bollwerk gegen Progressivismus“ und verwies auf die kulturelle Eigenständigkeit der Slowakei. Er wolle eine „Verfassungsbarriere gegen den Progressivismus“ errichten und wieder auf „gesunden Menschenverstand“ setzen.
Fico ließ sich eigenen Angaben zufolge seinerzeit vom frisch wiedergewählten US-Präsidenten Donald Trump inspirieren. Dieser hatte verfügt, dass in den USA beim Geschlecht nur noch „weiblich“ oder „männlich“ angegeben werden darf und nicht etwa „divers“.
Eine klare Ansage an die Bevormundung aus Brüssel ist zudem die verfassungsrechtliche Klarstellung, dass in „kulturell-ethischen Fragen“ das nationale Recht der Slowakei Vorrang vor EU- und internationalem Recht hat. Dazu zählen Themen wie Familienpolitik, Bildung und Sprache. Kritiker warnen vor einer möglichen Kollision mit den europäischen Verträgen.
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