Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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So geht Deutschland mit seinen Armen um: Sogar Sammeln von Pfandflaschen ist steuerpflichtig

Schlimm genug, dass Rentner und andere von Armut betroffene Menschen in Deutschland sich oftmals gezwungen sehen, Pfandflaschen zu sammeln, um über die Runden zu kommen: Unter Umständen sollen dafür auch noch ernsthaft Steuern anfallen. Flaschensammler gehen nämlich rechtlich gesehen einer gewerblichen Tätigkeit nach und müssten daher ein Gewerbe anmelden und Steuern bezahlen.

In Deutschland leben immer mehr Menschen in Armut, gerade die Altersarmut schreitet immer weiter voran. Einige Menschen bessern ihren Lebensunterhalt mit dem Sammeln von Pfandflaschen auf. Spaß macht das Wühlen in Mülleimern sicher nicht und reich wird damit auch niemand. Trotzdem stellt das Flaschensammeln nach dem Gesetz einen Verdienst dar und eigentlich müsste dafür ein Gewerbe angemeldet werden – als gewerbliche Tätigkeit definiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz “jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit“.

Ob ein Pfandflaschensammler tatsächlich Steuern bezahlen muss, hängt davon ab, wie viel Geld ihm die Flaschen einbringen, denn unterhalb des sogenannten Grundfreibetrags werden keine steuerlichen Abgaben fällig. Für Alleinstehende liegt dieser seit dem 1. Januar 2024 bei 11.604 Euro, er soll dafür sorgen, “dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt“. Dieser Freibetrag bezieht sich auf alle Einkunftsarten, die auf einer Einkommenssteuererklärung anzugeben sind – wird er nicht überschritten, fallen keine Steuern an, andernfalls muss die Differenz versteuert werden. Wer sich also etwa ein mickriges Gehalt durch regelmäßiges Flaschensammeln aufbessert, müsste den Ertrag bei Übersteigen des Freibetrags eigentlich versteuern.

Wie einfach haben es dagegen doch Bürgergeldempfänger, die rein auf Kosten anderer leben: Selbst SPD-Chefin Saskia Esken gab jüngst zu, dass man es sich damit doch wunderbar gut gehen lassen könne (Report24 berichtete). Wenn das doch auch bei deutschen Rentnern der Fall wäre – immerhin haben sie für ihre Rente eingezahlt!

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