Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Sollen massenhaft V-Leute die AfD zu Fall bringen?

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Sollen massenhaft V-Leute die AfD zu Fall bringen?

Das unter Verschluss gehaltene Gutachten, das die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstuft, ermöglicht dem Verfassungsschutz nun massenhaft V-Leute in die Partei einzuschleusen. Innerhalb der Parteistrukturen könnten die Spitzel und Provokateure des deutschen Inlandsgeheimdienstes dann selbst den Extremismus produzieren, der nötig ist, um die Partei rechtssicher zu verbieten.

von Alexander Schwarz

Angesichts des neuerlichen Versuchs des politisch weisungsgebundenen Verfassungsschutzes, die AfD mittels eines der Öffentlichkeit vorenthaltenen „Gutachtens“, das sie als angeblich „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstuft, verbieten zu lassen, hat die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch daran erinnert, mit welchen Methoden der Verfassungsschutz operiert. Dieser ist es nämlich selbst, der den wahren Rechtsextremismus bis hin zum Terrorismus durch V-Leute kontrolliere steuere und lenke. So sei bereits das Verbot der tatsächlich rechtsextremen NPD 2003 daran gescheitert, dass die Partei völlig von V-Leuten, also Mitarbeitern des Verfassungsschutzes, durchsetzt gewesen sei. In Nordrhein-Westfalen habe sogar die gesamte NPD-Führung aus diesen V-Leuten bestanden.

Ohne die Finanzierung durch den Inlandsgeheimdienst hätte die Partei in dem Bundesland gar nicht aufgebaut werden können. Auch der ostdeutsche NPD-Ableger DNP wurde Anfang der 90er Jahre von einem V-Mann gegründet. An der Spitze des Thüringer Heimatschutzes, der politischen Heimat der Terrorgruppe NSU, habe mit dem verurteilten Kinderschänder Timo Brandt ebenfalls ein V-Mann des Verfassungsschutzes gestanden. Auch das Neonazi-Netzwerk “Blood and Honor”, der “White Knights of Ku Klux Klan” in Europa und die “Sauerländische Aktionsfront” (nein, der Name hat nichts mit Friedrich Merz zu tun) wurden von V-Männern des deutschen Inlandsgeheimdienstes gegründet und/oder geführt.

Erst durch staatliche Hochstiftung wird der “Extremismus” geschaffen

Der Verfassungsschutz habe solche rechtsextremen Organisationen auch deshalb aufgebaut, kontrolliert und geführt, um sie gegen demokratisch-konservative Parteien wie die AfD einsetzen zu können. Die gutbezahlten V-Leute würden in moderate Parteien eingeschleust oder dort angeworben, um den Erfolg der Parteien mit Provokationen und extremen Äußerungen zu verhindern, andere Parteimitglieder zu radikalisieren und Gründe für eine Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz erst zu liefern. Erst durch die Hochstiftung der Staats-U-Boote wird damit die “Bedrohung” konstruiert, die dann den Einsatz des Verfassungsschutzes rechtfertigt. Die Verantwortung für die Behörde und deren Gebaren indes tragen die etablierten Parteien – und dahinter, so von Storch, stecke nicht die Angst von Rechtsradikalen, sondern „vor einer starken, konsequent demokratischen Rechten mit klaren sachpolitischen Alternativen“.

Und genau das ist auch der Hintergrund des aktuellen Schmierentheaters um das „Gutachten“ über die AfD. Der Verfassungsschutz ist eine nicht nur überflüssige, sondern vor allem auch gemeingefährliche Organisation, die den demokratischen Prozess in diesem Land manipuliert, radikale Gruppen fördert oder sogar überhaupt erst gründet und sich dann über deren Existenz echauffiert. Er muss endlich abgeschafft werden, da er die Verfassung nicht schützt, sondern sie missachtet und ihre Prinzipien verletzt.


Allzu lange hofften allzu viele, die AfD wäre nur eine vorübergehende Störung deutscher Normalität. Ab- und Ausgrenzen schien auszureichen, um mit der neuen Partei fertigzuwerden. Das erwies sich als Irrtum. Der Umgang des politischen und medialen Establishments mit den verhassten “Rechtspopulisten” bewirkte das genaue Gegenteil.

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