Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Sorge vor neuen Black Lives Matter Unruhen nach George Floyd-Urteil

Heute beginnen die Schlussplädoyers im Fall des Afroamerikaners George Floyd, der vorigen Mai in Minneapolis, infolge eines Polizeieinsatzes ums Leben kam. Ex-Polizist Derek Chauvin wird vorgeworfen, minutenlang auf Floyds Hals gekniet zu haben, sodass dieser erstickte. Das offizielle Gerichtsgutachten geht nicht von Strangulation aus. Der Gutachter der Floyd-Familie schon. Chauvin, der in drei Punkten angeklagt ist, drohen bei einer Verurteilung 40 Jahre Haft.

Von Kornelia Kirchweger

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Schlüsselzeuge verweigert Aussage

Der Tod Floyds führte in den USA zu Aufständen der Black Lives Matter Bewegung, begleitet von Randalen, Zerstörung und gezielten Angriffen auf Weiße. Je nach Urteil, das die Geschworenen  jetzt fällen, könnte es erneut zu bürgerkriegsähnliche Zuständen geben. Floyd wurde am 25. Mai 2020 vor einem Geschäft festgenommen und leistete Widerstand, als er ins Polizeiauto steigen sollte. Chauvin und zwei weitere Beamte fixierten ihn am Boden, Floyd rang sichtlich um Luft: „Ich kann nicht atmen“, sagte er mehrmals. Schließlich gab er kein Lebenszeichen mehr von sich und wurde für tot erklärt. Der Schlüsselzeuge Morries H., ein Afro-Amerikaner, der am Todestag bei Floyd im Auto saß (nach dem gefahndet wurde) verweigerte die Aussage, weil er selbst eine Anklage befürchtete. Er hatte Floyd und dessen Freundin Drogen verkauft und sitzt aktuell wegen anderer Delikte im Gefängnis. Die Verteidigung wollte ihn unter anderem bezüglich des Zustandes von Floyd, am Todestag, befragen.

Keine blauen Flecken am Hals, aber Drogen im Blut

Der zuständige Gerichtsmediziner, Dr. Andrew Baker, fand keine Hinweise, die den Tod durch traumatische Erstickung oder Strangulation unterstützen. Angeführt werden Herz- und Lungenstillstand, verkomplizierende Festnahme durch Niederhaltung  und Kompression des Nackens. Im Kreuzverhör der Anklage sagte Baker: Floyd hatte ein vergrößertes Herz, brauchte daher mehr Sauerstoff als normal. An Floyds Hals gab es entgegen seiner Erwartungen keine blauen Flecken. Baker verwies auf Videos, die angeblich zeigen, dass Chauvins Knie mehr auf dem Rücken oder im Schulterbereich, unterhalb Floyds Hals gewesen ist. Die Halsschlagader schien nicht abgedrückt. Selbst wenn, hätte die zweite, offene Halsschlagader das Gehirn weiterhin mit Blut versorgt. Floyd hatte zudem Drogen im Blut, die herzbeschleunigend aber auch atmungsverlangsamend wirkten. Diskutiert wurde auch, ob die Atmung des am Boden liegende Floyd von Autoabgasen beeinträchtigt wurde.

Millionen-Entschädigung für Floyd-Familie

Floyds Familie protestierte gegen diese Einschätzungen und zog einen eigenen Gerichtsmediziner zu. Dieser befand, Floyd starb als Folge „mechanischer Erstickung“.   Die Familie von Floyd erhielt von der Stadt Minneapolis (Minnesota) 27 Millionen US-Dollar Schadenersatz zugesprochen.

Wirbel wegen Ex-Gerichtsmediziner

Einen Riesenwirbel löste der frühere, langjährige Gerichtsmediziner Dr. David Fowler aus. Er sagte für die Verteidigung aus, die Ursache für Floyds Tod seien Herz-Rhythmus-Störungen gewesen. Er wurde dafür von der Amerikanischen Bürgerrechts-Union (ACLU) massiv attackiert. Unter seiner Führung seien schon früher „falsche Berichte darüber verfasst worden, was schwarze Menschen bei Polizeifestnahmen tötet“. ACLU berief sich unter anderem auf den Tod des Afro-Amerikaners Anton B. im Jahr 2018. Dieser verstarb unter ähnlichen Umständen wie Floyd. Fowler war unter anderem auch dabei als Gutachter involviert. In diesem Fall gab es keine Anklage. Die Familie des Verstorbenen klagte Fowler, er habe die Untersuchung verschleppt und sei von der Polizei beeinflusst worden.

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