Von Januar an erhalten „Bürgergeld“-Empfänger einen satten Aufschlag. Für Alleinstehende und Paare gibt es bis zu 12 Prozent mehr. Auch Kinder und Jugendliche bekommen 10 Prozent mehr Stütze. Damit schließt sich die Lücke zur arbeitenden Bevölkerung immer mehr!
Ein Paar mit zwei Kindern hat aktuell Anspruch auf 2.311 Euro „Bürgergeld“ (vormals Hartz IV) monatlich. 2024 steigt diese Transferleistung noch einmal: 2.502 Euro erhält dann ein Paar mit zwei Kindern. Insgesamt ist das „Bürgergeld“ dann seit Antritt der Ampel-Regierung um mehr als 25 Prozent gestiegen.
Als Anhaltspunkt: Für 2.502 Euro netto müsste ein gemeinsamer Haushalt etwa 3.320 Euro brutto monatlich verdienen. Weil aber der Staat (Steuerzahler) u.a. Miete und Heizkosten beim „Bürgergeld“ übernimmt, verringert sich das sogenannte Lohnabstandsgebot immer mehr. Schon jetzt lohnt sich für Geringverdiener das Arbeiten kaum noch – und es dürfte sich mit Beginn des neuen Jahres noch weniger lohnen!
So sieht nämlich der durchschnittliche Brutto-Monatslohn in den nachfolgenden Branchen aus, um nur einige Beispiele zu nennen:
Altenpfleger (3.250 Euro)
Arzthelfer (2.655 Euro)
Bäcker (2.735 Euro)
Buchhalter (2.560 Euro)
Bürokaufmann (2.585 Euro)
Hotelfachmann (2.450 Euro)
Kellner (2.242 Euro)
Kassierer (2.260 Euro)
Kfz-Mechaniker (2.526 Euro)
Maler (2.716 Euro)
Physiotherapeut (2.925 Euro)
Zahntechniker (2.500 Euro).
Vor allem in städtischen Regionen mit hohen Mieten wird Vollzeit-Arbeit in diesen und finanziell vergleichbaren Berufen immer unattraktiver. Denn: Laut dem Stütze-Gesetz wird im ersten Jahr die Bestandsmiete komplett vom Staat (Steuerzahler) übernommen – und zwar unabhängig von deren Höhe. Bedeutet: Schon mit ein wenig Schwarzarbeit hat man als „Bürgergeld“-Empfänger sogar mehr Geld auf dem Konto als mit redlicher Arbeit!
Knapp vier Millionen Personen im arbeitsfähigen Alter haben aktuell Anspruch auf „Bürgergeld“ – davon sind rund zwei Drittel Ausländer bzw. haben einen Migrationshintergrund.
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