Von MANFRED ROUHS | Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat am 15. Juni 2022 festgestellt, dass die öffentlichen Äußerungen der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel im Rahmen eines Staatsbesuchs in Südafrika zur Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich ins Amt des thüringischen Ministerpräsidenten mit den Stimmen der AfD nicht rechtens waten. Merkel hatte es als „unverzeihlich“ eingeordnet, […]