Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Spahns 2G-Nötigung zum Impfen – wider besseres Wissen  

Die kriminelle Energie der Regierungsmitglieder während der inszenierten Corona-„Pandemie“ war erstaunlich. Gesundheitsminister Jens Spahn wusste mindestens von den Wissenschaftlern des ihm unterstellten Robert-Koch-Institutes seit Anfang 2021, dass die Corona-Impfung nicht vor Ansteckung und Übertragung schützt. Trotzdem betrieb er noch im November 2021, anstelle einer schwer durchzusetzenden allgemeinen Impfpflicht, 2G „in allen Lebensbereichen“, um die Menschen so zum Impfen zu zwingen – eine Nötigung nach § 240 StGB, strafbar mit Gefängnis bis zu 5 Jahren. „Staatsanwalt, übernehmen Sie!“ – Doch der hat vom Genossen Justizminister sicher nicht die Erlaubnis. Wo kämen wir da auch hin?

Das RKI hielt, wie Prof. Stefan Homburg aufgrund der freigeklagten RKI-Protokolle am 26.3.2024 darlegte 1, nichts von Genesenen- und Impf-Zertifikaten. Ausweislich des Protokolls vom 8.2.2021 wusste das RKI, dass die Impfung nicht vor Ansteckung und Übertragung schützte. Die alternativen Fakten des RKI – YouTube (Min. 7:30).

Prof. Homburg: „Es wurde zwar den Leuten immer erzählt: Schützt euch

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