Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Spanien: 12-Jährige dürfen ohne elterliche Zustimmung Geschlecht wechseln

Die spanische Regierung rund um den Ministerpräsidenten Pedro Sánchez hat ein Gesetz verabschiedet, das es 12-Jährigen erlaubt, ihr Geschlecht zu wechseln – ohne elterliche Zustimmung. Darüber berichtet das Portal OK Diario.

Das sogenannte Trans-Gesetz der Ministerin für Gleichstellung, Irene Montero (Podemos), wurde im Kongress mit 191 Ja-Stimmen, 60 Nein-Stimmen und 91 Enthaltungen endgültig angenommen.

Der wichtigste Punkt des Gesetzestextes ist, das Kinder ihr Geschlecht im Geburtsregister ändern können, ohne dass ein medizinisches oder psychologisches Gutachten eingeholt werden muss. Wenn der Antragsteller über 16 Jahre alt ist, reicht sein Wille aus. 14 bis 16-Jährige müssen von ihren Eltern oder gesetzlichen Vertretern unterstützt werden, 12 bis 14-Jährige benötigen ausserdem die Genehmigung eines Richters.

Doch das umstrittene Gesetz lässt ein Schlupfloch, so dass Minderjährige im Alter von 12 bis 14 Jahren die Geschlechtsänderung auch dann erwirken können, wenn sie die Zustimmung ihrer Eltern oder der gesetzlichen Vertreter nicht haben. So wird bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern oder den gesetzlichen Vertretern – untereinander oder mit dem Minderjährigen – ein «gesetzlicher Verteidiger» bestellt. Dieser «gesetzliche Vormund» wird dieses Amt «im Interesse des Minderjährigen» und «entsprechend seiner Persönlichkeit und unter Wahrung seiner Rechte» ausüben.

Kinder unter 12 Jahren können ihren Namen ändern und müssen in der Schule entsprechend ihrer Identität behandelt werden, aber ihr Geschlecht können sie noch nicht legal ändern.

Die Geschlechtsumwandlung von Minderjährigen hat eine ernsthafte Auseinandersetzung zwischen den links-sozialistischen Regierungspartnern ausgelöst, schreibt OK Diario.

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