Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Spanien: Autonomieregierung von Valencia verhängt nächtliche Ausgangssperre und andere Corona-Restriktionen

Spanischer Komödienstadel vom Feinsten: Gerade erst hat das Oberste Verfassungsgericht die Illegalität des Lockdowns bestätigt, den die Zentralregierung am 14. März 2020 in Szene setzte (wir berichteten). Doch den Politikern in den Autonomieregionen bereitet das offensichtlich keine Sorgen, sie verhängen ihre regionalen Corona-Massnahmen, wie es beliebt.

So hat die Regierung von Valencia am 13. Juni in 32 Ortschaften wegen der gestiegenen Anzahl an positiven Corona-Tests erneut eine nächtliche Ausgangssperre und andere totalitäre Restriktionen angeordnet.

Das Online-Portal Las Provincias klärte seine Leser nicht nur darüber auf, welche Ortschaften betroffen sind, es lieferte auch eine Erklärung darüber mit, was eine Ausgangssperre ist. Ganz so, als wüsste die Bevölkerung nach monatelangen Lockdowns noch nicht, was auf sie zukommt.

«Eine Ausgangssperre ist ein von staatlichen Institutionen erlassenes Verbot oder eine Beschränkung, sich frei durch die Strassen einer Ortschaft zu bewegen oder sich an öffentlichen Orten aufzuhalten, wobei die Bewohner nur in ihren Wohnungen bleiben dürfen, ausser in den folgenden Ausnahmen, die aus Notwendigkeit oder Dringlichkeit bestehen.»

Gleich wurde aufgelistet, was den valencianischen Bürgern derzeit noch erlaubt wird:

  • Besorgung von Medikamenten, Gesundheitsprodukten und anderen Gütern des Grundbedarfs.
  • Besuch von Gesundheitszentren, -diensten und -einrichtungen.
  • Aufsuchen von Tierarztpraxen aus Gründen der Notfallversorgung.
  • Erfüllung von beruflichen, geschäftlichen, institutionellen oder gesetzlichen Verpflichtungen.
  • Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts nach Ausübung einiger der in diesem Abschnitt vorgesehenen Tätigkeiten.
  • Hilfe und Pflege für ältere, minderjährige, pflegebedürftige, behinderte oder besonders schutzbedürftige Menschen.
  • Durchführung von Jagd-Aktivitäten im Zusammenhang mit der Kontrolle des übermässigen Vorkommens von Wildarten, die Schäden an Ökosystemen, in den produktiven Kreisläufen von Landwirtschaft und Viehzucht und in der Verkehrssicherheit verursachen können.
  • Aufgrund von höherer Gewalt oder einer Situation der Notwendigkeit.
  • Jede andere Tätigkeit ähnlicher Art, die ordnungsgemäss akkreditiert ist.
  • Tanken an Tankstellen oder Servicestationen, wenn dies zur Durchführung der in den vorhergehenden Absätzen genannten Tätigkeiten erforderlich ist.

Diese ungerechtfertigten Restriktionen, die man aus dem verfassungswidrigen Massnahmenkatalog der Zentralregierung kopiert zu haben scheint, werden mit Polizeigewalt durchgesetzt. Wie die Zeitung ABC am 16. Juli berichtete, werden die Kontrollen der Sicherheitskräfte verstärkt, um die Einhaltung der Ausgangssperre zu gewährleisten, die es verbietet, in den betroffenen Ortschaften zwischen 1 Uhr und 6 Uhr morgens auf die Strasse zu gehen.

Kommentar Corona-Transition :

In ihrem Urteil über den ersten spanischen «Alarmzustand», der am 14. März 2020 begann und 99 Tage andauerte, haben die obersten Verfassungsrichter klargestellt, dass die Zentralregierung kein Recht hatte, die Bevölkerung in ihren Wohnungen und Häusern einzusperren und sie daran zu hindern, sich frei zu bewegen. Somit stellt sich eine Frage: Wenn schon die Corona-Verordnungen der Zentralregierung illegal waren, wie können dann die Massnahmen einer untergeordneten Institution legal sein?

Die Ausgangssperre der valencianischen Autonomieregierung stellt einmal mehr unter Beweis, dass Rechtsbrüche für spanische Politiker zum Alltagsgeschäft gehören. Und offenbar wird einfach immer weiter ausgetestet, bis zu welchem Punkt man die Bevölkerung drangsalieren kann, ohne dass sie aufmuckt.

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