Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Spanien: Oberster Gerichtshof kippt den Covid-Pass für das Betreten von Hotel- und Gastronomiebetrieben

Die Versuche einiger spanischer Autonomieregierungen, einen Covid-Pass oder einen negativen PCR-Test für den Besuch von Hotel- oder Gastronomiebetrieben, Nachtclubs und anderen Freizeitlokalen verpflichtend zu machen, sind gescheitert.

Nachdem die Regierungen auf den Kanarischen Inseln, in Andalusiens Kantabrien und Galicien in den vergangenen Wochen entsprechende Normativen verabschiedet hatten, die von den regionalen Gerichten umgehend gekippt wurden, entschied nun auch der Oberste Gerichtshof Spaniens, dass die Vorgehensweise der politischen Entscheidungsträger nicht rechtmässig ist. Darüber berichteten sowohl die Mainstream-Medien als auch kritische Juristen wie der Anwalt Aitor Guisasola.

Die höchsten Richter wiesen in ihrem Urteil darauf hin, dass solch «restriktive Massnahmen» einer «materiellen Rechtfertigung» bedürfen, aus der hervorgeht, dass die besonderen Umstände des Falles der Intensität und dem Ausmass der Rechtsbeschränkung angemessen und sie «zum Schutz der öffentlichen Gesundheit unerlässlich» sind.

Die Richter sind der Ansicht, dass die Forderung nach einem Impfpass oder einem PCR-Test für den Zutritt von Hotels, Lokalen oder Clubs «keine punktuelle Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Personen darstellt, sondern eine Massnahme ist, die eine intensive und weitreichende Einschränkung bedeutet».

Die Zentralregierung selbst sei nicht für die Einführung dieser Regelung, da gesundheitsbezogene Informationen mit dem Recht auf Privatsphäre verbunden seien, informierten die Medien bereits in der vergangenen Woche. Gesundheitsministerin Carolinas Darias habe darauf hingewiesen, dass das Dokument vom Europäischen Parlament ausschliesslich zur Erleichterung der «sicheren Mobilität» der Bevölkerung zwischen den Mitgliedstaaten unterstützt wurde.

Allerdings habe Darias auch erklärt, dass die autonomen Regionen die von ihnen erwogenen Massnahmen anwenden könnten, sofern sie gerichtlich unterstützt werden und in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen. Doch kritische Juristen wiesen bereits zu diesem Zeitpunkt darauf hin, dass die Autonomieregierungen mit diesen Normativen ihre Kompetenzen eindeutig überschreiten. Und genauso ist es, wie der Oberste Gerichtshof des Landes nun bestätigt hat.

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