Horst D. Deckert

Spanien: Oberster Gerichtshof kippt den Covid-Pass für das Betreten von Hotel- und Gastronomiebetrieben

Die Versuche einiger spanischer Autonomieregierungen, einen Covid-Pass oder einen negativen PCR-Test für den Besuch von Hotel- oder Gastronomiebetrieben, Nachtclubs und anderen Freizeitlokalen verpflichtend zu machen, sind gescheitert.

Nachdem die Regierungen auf den Kanarischen Inseln, in Andalusiens Kantabrien und Galicien in den vergangenen Wochen entsprechende Normativen verabschiedet hatten, die von den regionalen Gerichten umgehend gekippt wurden, entschied nun auch der Oberste Gerichtshof Spaniens, dass die Vorgehensweise der politischen Entscheidungsträger nicht rechtmässig ist. Darüber berichteten sowohl die Mainstream-Medien als auch kritische Juristen wie der Anwalt Aitor Guisasola.

Die höchsten Richter wiesen in ihrem Urteil darauf hin, dass solch «restriktive Massnahmen» einer «materiellen Rechtfertigung» bedürfen, aus der hervorgeht, dass die besonderen Umstände des Falles der Intensität und dem Ausmass der Rechtsbeschränkung angemessen und sie «zum Schutz der öffentlichen Gesundheit unerlässlich» sind.

Die Richter sind der Ansicht, dass die Forderung nach einem Impfpass oder einem PCR-Test für den Zutritt von Hotels, Lokalen oder Clubs «keine punktuelle Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Personen darstellt, sondern eine Massnahme ist, die eine intensive und weitreichende Einschränkung bedeutet».

Die Zentralregierung selbst sei nicht für die Einführung dieser Regelung, da gesundheitsbezogene Informationen mit dem Recht auf Privatsphäre verbunden seien, informierten die Medien bereits in der vergangenen Woche. Gesundheitsministerin Carolinas Darias habe darauf hingewiesen, dass das Dokument vom Europäischen Parlament ausschliesslich zur Erleichterung der «sicheren Mobilität» der Bevölkerung zwischen den Mitgliedstaaten unterstützt wurde.

Allerdings habe Darias auch erklärt, dass die autonomen Regionen die von ihnen erwogenen Massnahmen anwenden könnten, sofern sie gerichtlich unterstützt werden und in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen. Doch kritische Juristen wiesen bereits zu diesem Zeitpunkt darauf hin, dass die Autonomieregierungen mit diesen Normativen ihre Kompetenzen eindeutig überschreiten. Und genauso ist es, wie der Oberste Gerichtshof des Landes nun bestätigt hat.

Ähnliche Nachrichten