Horst D. Deckert

Spanien verschärft Gesetz zur Maskenpflicht: Sonnenbad am Strand nur mit OP-Maske

Nun ist es amtlich: Die spanische Regierung hat eine Verschärfung der Maskenpflicht durchgesetzt. Das Gesetz 2/2021, das auf Anregung der Sozialisten Anfang März auf den Weg gebracht wurde, ist durch seine Veröffentlichung im Staatsanzeiger (BOE) seit dem 31. März rechtskräftig und verpflichtet die Bürger, Masken »immer« zu tragen, egal ob ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist oder nicht.

Die Regelung gilt für alle Personen über sechs Jahren, die sich auf öffentlichen Straßen, im Freien und in geschlossenen Räumen aufhalten, die für die Öffentlichkeit bestimmt oder der Öffentlichkeit zugänglich sind.



Das Gesetz sieht den Gebrauch des Mund-Nasenschutzes, der vor »Corona-Aerosolen schützen soll«, auch am Strand vor.
Eine Auflage, die in einigen spanischen Autonomieregionen schon im Juli 2020 in Eigenregie umgesetzt wurde, in anderen dagegen nicht.

Dass die Norm jetzt spanienweit greifen soll, wurde in den Autonomieregionen mit unterschiedlicher Begeisterung aufgenommen. Denn es wird befürchtet, dass dem Tourismus, der durch die Pandemie-Maßnahmen am stärksten betroffen ist, weiterer Schaden zugefügt wird.



Während die Regierungen in Galicien und València bereits angekündigt haben, den Maskenzwang am Strand in voller Härte durchzusetzen
– selbst beim Sonnenbad auf dem Strandhandtuch – will man in Andalusien, Katalonien, auf den Balearen und den Kanaren großzügiger sein.

In Andalusien soll das Sonnenbad auch ohne Maske erlaubt sein, vorausgesetzt der Sicherheitsabstand ist gewährleistet und der Strandbesucher bewegt sich nicht. Auf den Balearen, wo Masken am Strand bisher nicht notwendig waren, hofft Gesundheitsministerin Patricia Gómez (PSOE) auf klärende Gespräche mit der Zentralregierung und »vernünftige« Maßnahmen.

Wie die Tageszeitung El País berichtete, eröffnet das neue Gesetz zudem einen »unsicheren rechtlichen Horizont«. Katalonien und die Kanarischen Inseln haben ihre Rechtsdienste bereits mit einer Überprüfung des Gesetzestextes beauftragt.



Die spanische Gesundheitsministerin Carolina Darias (PSOE) kündigte an,
man werde in einem »Interterritorialen Rat« über »Nuancierungen« diskutieren, um das Gesetz so »harmonisiert und kontextbezogen« wie möglich anzuwenden.

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