Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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„Sprechstunde AUF1“: So können Sie sich gegen die Zwangsgebühren wehren!

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Immer mehr Bürger in Deutschland und Österreich weigern sich, Zwangsgebühren für  Staatsfunk-Indoktrination zu entrichten. Moderatorin Sabine Petzl diskutiert in der „Sprechstunde AUF1“ mit den Rechtsanwälten Harald von Herget und Markus Koisser sowie Verwaltungsrichter a.D. Gernot Klopcic über Möglichkeiten und Tipps zur Vermeidung bzw. Umgehung der Zahlungen. 

Konkret raten die Anwälte zu folgender Vorgangsweise in Österreich bzw. vom Ansatz her auch in Deutschland: Das erste Schreiben über den ORF-Beitrag sei rein informativ. Das nächste Schreiben werde die Zahlungsaufforderung sein. Der erste Schritt sollte dann ein Widerruf der SEPA-Lastschrift sein. „Gleichzeitig soll man per Einschreiben einen Antrag auf Befreiung und weiter einen Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Höhe der Zahlungsverpflichtung stellen“, rät Rechtsanwalt Koisser. Sobald der Bescheid zugestellt wurde, könne man eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. „Wichtig ist es, die Fristen zu beachten“, raten die Juristen und jeglichen Schriftverkehr zu dokumentieren, um diesen bei Gericht nachweisen zu können. 

Eine weitere Möglichkeit – sowohl in Deutschland als auch in Österreich – sei es, einen Antrag auf Ermäßigung bzw. Befreiung der Rundfunkgebühr zu stellen. In Deutschland ist den Juristen zufolge eine Ermäßigung oder Befreiung aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen möglich. Angaben dazu seien auf der offiziellen Internetseite des sogenannten Beitragsservice der Staatsmedien (ehemals GEZ) aber eher dürftig. Bei der Suche nach Gegenmaßnahmen sollte man auf private Seiten ausweichen, sagt der Münchner Rechtsanwalt von Herget.

Generell sind sich die Juristen einig: Die Staatsmedien kommen ihrem Auftrag zur objektiven freien Berichterstattung in keiner Weise nach. Es brauche dringend eine Reform. Außerdem gehe es um die Entscheidungsfreiheit der Bürger. Jeder Bürger müsse die Wahl haben, selbst zu entscheiden, was er bezahlt und nutzt. Man frage sich auch zu Recht, weshalb eine Sendeminute im öffentlich-rechtlichen Senderverbund mehr kostet als im Privatfernsehen. „Finden sich genügend Menschen zusammen, die gegen diese Zwangsgebühren aufstehen, wird sich mit Sicherheit etwas bewegen“, sind sich die Juristen einig.

Hier geht es direkt zur Sendung:

https://auf1.tv/sprechstunde-auf1/orf-zwangsabgabe-gis-gez-nein-danke

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