Horst D. Deckert

Sprengung der deutschen Nord-Stream-Pipeline durch die USA – Bevölkerung soll dankbar für Entlastungspakete sein

Die deutsche Bundesregierung deckt die Sprengung der für die Erdgasversorgung Deutschlands wichtigen Nord-Stream-Pipelines durch die oder im Auftrag der USA. Zugleich lehnt die Bundesregierung Gaslieferungen über einen offenbar wieder funktionsfähigen Nord-Stream-2-Strang offiziell ab. Andere Lieferwege werden ebenfalls „sanktioniert und sabotiert“. Die Medien sprechen mittlerweile von Deindustrialisierung.

Reuters (maschinell übersetzt) am 12. Oktober 2022: „Russland könnte Gas über Nord Stream 1 liefern, aber nicht über Nord Stream 2 – Deutschland„:

„Deutschland wird kein russisches Gas über die Nord Stream 2-Pipeline beziehen, sagte ein Regierungssprecher am Mittwoch (…) Der Sprecher fügte jedoch hinzu, dass Russland, wenn es die Gaslieferungen wieder aufnehmen wolle, dies über die Pipeline Nord Stream 1 tun könne.“

Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) meldete am 3. Oktober 2022:

„Gleichzeitig brachte der Konzern erneute Gaslieferungen nach Deutschland über diesen unbeschädigten Strang von Nord Stream 2 ins Spiel. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur lehnte das gegenüber NDR 1 Radio MV mit der Begründung ab, dass Nord Stream 2 nicht zertifiziert und für den Betrieb freigegeben sei.“

Die Gasknappheit in Deutschland wird, wie nun sogar die Tagesschau und weitere Medien berichten, zu einer Deindustrialisierung führen. Dazu die Tagesschau am 28. November 2022: „Energiekrise bedroht Industrie„:

„Die extrem gestiegenen Gaspreise könnten einer Studie zufolge im schlimmsten Fall eine Deindustrialisierung in Deutschland und Europa auslösen. Auch die Lieferengpässe kosteten zuletzt Wertschöpfung in Milliardenhöhe. (…) Besonders hart von den explosionsartig gestiegenen Gaspreisen werde die deutsche Industrie getroffen“

Während es der Wirtschaft an den Kragen geht und die Bevölkerung durch die steigenden Energiepreise – nicht nur durch die Nord-Stream-Sprengung, aber immer von der Bundesregierung verursacht („Man muss auch mal frieren können“) – sowie Pleiten und Arbeitsplatzverluste geschädigt wird, arbeitet die Regierung mit Ablenkung und Spaltung und „Debatten“ um „Entlastungspakete“. Und die Bürger haben dabei gefälligst froh und dankbar zu sein über die „Entlastung“ durch die „fürsorgliche“ Regierung.

Es ist auch zu bedenken, dass die Verwendung von Abermilliarden Euro an Steuergeldern für die „Entlastungspakete“ weiter dabei hilft, den deutschen Staat sturmreif zu schießen, ihn in die weitere Verschuldung bei Finanzkonzernen zu zwingen, den Weg für Public Private Partnerships klarzumachen und so weiter. Um einen Anhebung der Abgaben und Steuern für das gemeine Volk wird man sicher „leider“ nicht herumkommen…

Die Bundesregierung ist jedenfalls (hier Anfang September 2022) begeistert von sich:

„‚Das dritte Entlastungspaket, das wir jetzt geschnürt haben, ist von seinem Umfang größer als die ersten beiden zusammen‘, betonte Bundeskanzler Olaf Scholz in der Pressekonferenz zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses am Sonntag. Zusammen ergeben die drei Entlastungspakete ein Gesamtvolumen von 95 Milliarden Euro. ‚Das ist sehr viel, was wir bewegen. Das ist notwendig, und es soll dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger durch diese Situation mit uns gemeinsam gehen können‘, so Scholz.“

Im Oktober hatte die Abgeordnete Wagenknecht Fragen zu den Nord-Stream-Sprengungen gestellt, deren Beantwortung durch die Bundesregierung wohl keine weiteren Fragen offen lässt:

Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE.) 

Welche NATO-Schiffe und Truppenteile befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Aussetzen der Gaslieferungen durch die Nord-Stream-1 Pipeline am 30. August 2022 in den Gegenden, an denen die Beschädigungen der beiden Pipelines aufgetreten sind, und welche russischen Schiffe und Truppenteile wurden in diesem Zeitraum in diesen Gegenden geortet? 

Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 11. Oktober 2022 

(…) Die Beantwortung der Frage würde die Preisgabe von Informationen beinhalten, die das Staatswohl in besonderem Maße berühren. Auch eine Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen als Verschlusssache beim Deutschen Bundestag würde der Bedeutung der Informationen in Hinblick auf die Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie dem Schutz deutscher Interessen im Ausland nicht ausreichend Rechnung tragen. Selbst eine Bekanntgabe gegenüber dem begrenzten Kreis von Empfängern kann dem Schutzbedürfnis nicht hinreichend Rechnung tragen, da auch nur die geringe Gefahr des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.“

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