Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Staatlicher Abzocke entkommen: Was tun gegen die Zwangsgebühren für Öffentlich-Rechtliche?

Die Menschen müssen die Regierungspropaganda der Staatsmedien teuer mit Zwangsgebühren bezahlen, doch der Widerstand wächst. In der „Sprechstunde AUF1“ diskutierte Moderatorin Sabine Petzl jüngst mit zwei Rechtsanwälten – Dr. Harald von Herget und MMag. Markus Koisser – und dem pensionierten Verwaltungsrichter Mag. Gernot Klopcic darüber, wie die Menschen sich gegen diese Abzocke wehren können.

Nachfolgend lesen Sie die Pressemitteilung von AUF1:

Zwangsgebühren: Was tun gegen die Abzocke?

„Sprechstunde AUF1“ zur staatlichen Zwangsgebühr für Öffentlich-Rechtliche

https://auf1.tv/sprechstunde-auf1/orf-zwangsabgabe-gis-gez-nein-danke

Immer mehr Bürger in Deutschland und Österreich weigern sich, die staatliche Rundfunkgebühr zu entrichten. AUF1-Moderatorin Sabine Petzl diskutiert in der „Sprechstunde AUF1“ mit den Rechtsanwälten Dr. Harald von Herget und MMag. Markus Koisser sowie dem pensionierten Verwaltungsrichter Mag. Gernot Klopcic über Möglichkeiten und Tipps gegen die Zahlung der Zwangsgebühr.

ORF: Fall für Verfassungsgerichtshof

„Handwerklich schlecht gemacht“ sei das Gesetz zur ORF-Haushaltsabgabe, sagt Rechtsanwalt Koisser. Und deshalb laufe jetzt auch eine Reparaturfrist. Sollte das Gesetz endgültig aufgehoben werden, sollten Zahlungen überhaupt nur unter Vorbehalt erfolgen, rät der ehemalige Verwaltungsrichter Klopcic. Er kritisiert auch die Intransparenz des ORF.

„Für jedes Bundesland gilt aufgrund der Landesabgabe eine andere Beitragshöhe“. Im Gegensatz dazu sei in Deutschland in allen Bundesländern – trotz unterschiedlicher Anzahl der Sender – durch die Staatsvertragslösung ein einheitlicher Betrag zu entrichten.

Absurde Finanzierung der Konkurrenz

Besonders die Regelung über die Zahlungspflicht für Unternehmen sei fragwürdig, meinen die Juristen. Für Gewerbetreibende mit mehreren Mitarbeitern steige etwa die finanzielle Belastung, analog gelte auch in Deutschland eine Staffelung. Durch die Unternehmensregelung müsse dann beispielsweise der spendenfinanzierte Sender AUF1 künftig als Unternehmen via Rundfunkgebühr die Konkurrenz ORF subventionieren.

Staatlicher Abzocke entkommen

Konkret raten die Anwälte zu folgender Vorgangsweise. Das erste Schreiben über den ORF-Beitrag (OBS) sei rein informativ. Das nächste Schreiben werde die Zahlungsaufforderung über die Entrichtung der Gebühr sein. Der erste Schritt sollte dann ein Widerruf der SEPA-Lastschrift sein. „Gleichzeitig soll man per Einschreiben einen Antrag auf Befreiung stellen“, rät Rechtsanwalt Koisser. „Und weiters einen Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Höhe der Zahlungsverpflichtung stellen.“ Sobald der Bescheid zugestellt wurde, könne man eine Bescheidbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einbringen.

Fristen einhalten

„Wichtig ist es, die Fristen zu beachten.“ Außerdem raten die Juristen, den Schriftverkehr mit der Behörde zu dokumentieren, um dies notfalls bei Gericht nachweisen zu können. Mögliche weitere Schritte könnten zum Bundesverwaltungsgericht oder gar zum Verfassungsgerichtshof führen.

Ermäßigung und Befreiung

Weitere Möglichkeit – sowohl in Deutschland als auch in Österreich – sei, einen Antrag auf Ermäßigung bzw. Befreiung der Rundfunkgebühr zu stellen. In Österreich gilt bis 2026 dieselbe Regelung wie bei der GIS-Gebühr, erklärt Klopcic. „Man muss die soziale Bedürftigkeit nachweisen, also etwa Pensionist, AMS-Bezieher oder Alleinerzieher sein.“

In Deutschland ist eine Ermäßigung oder Befreiung aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen möglich. Angaben dazu seien aber auf der offiziellen Internetseite des sogenannten Beitragsservice der Staatsmedien (ehemals GEZ) eher dürftig. Bei der Suche nach Gegenmaßnahmen sollte man auf private Seiten ausweichen, rät der Münchner Rechtsanwalt von Herget.

Reform der Öffentlich-Rechtlichen nötig

Generell sind sich die Juristen einig: Die Staatsmedien würden ihrem Auftrag zur objektiven freien Berichterstattung in keiner Weise nachkommen. Es brauche dringend eine Reform. Außerdem gehe es um die Entscheidungsfreiheit der Bürger. Jeder Bürger müsse die Wahl haben, selbst zu entscheiden, was er bezahlt und nutzt. Man fragt sich zurecht, weshalb eine Sendeminute im Öffentlich-Rechtlichen mehr kostet als im Privatfernsehen. „Finden sich genügend Menschen zusammen, die gegen diese Zwangsgebühren aufstehen, wird sich mit Sicherheit etwas bewegen“, so die Juristen unisono.

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