Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Staatsanwaltschaft: “Deutschland den Deutschen, Ausländer raus” ist von Meinungsfreiheit gedeckt

Erinnern Sie sich noch an den Vorfall auf Sylt, als eine Gruppe junger Erwachsener zum Song “L’amour toujours” von DJ Gigi D‘Agostino “Deutschland den Deutschen, Ausländer raus” sangen? Das juristische Nachspiel ist beendet – und die Staatsanwaltschaft Flensburg sieht darin keine Volksverhetzung.

Ein paar junge Erwachsene hatten am Pfingstwochenende des letzten Jahres in einem Club gefeiert. Als das Lied “L’amour toujours” des DJs Gigi D‘Agostino läuft, singt die feuchtfröhliche Runde zur Melodie “Deutschland den Deutschen, Ausländer raus”. Das Ganze wurde auf Video aufgenommen und schlussendlich medial ausgeschlachtet. Mit dem Ergebnis, dass diese jungen Leute auch persönliche Nachteile erleben mussten.

Die Staatsanwaltschaft Flensburg erhob daraufhin Anklage wegen Volksverhetzung (Artikel 130 Strafgesetzbuch). Doch nun verkündete sie nach Sichtung des Videomaterials, dass es nicht genügend Anhaltspunkte für eine weitere Verfolgung der Angelegenheit gebe, so ein aktueller Bericht. Es gebe keinen “zweifelsfreien Rückschluss” darüber, dass die betroffene Personengruppe “eine aggressive Missachtung und Feindschaft” in der Bevölkerung erzeugt habe oder diese gesteigert werden sollte.

Deshalb bleibe der Gesang eine durch das Grundgesetz nach Artikel 5 geschützte Meinungsäußerung, so die Staatsanwaltschaft. Lediglich jener junge Mann, der den rechten Arm im Takt der Musik in der Luft schwenkte, während er mit seinen Fingern unter der Nase einen Hitlerschnauz simulierte, wird bestraft. Dies gelte als Verwendung eines verfassungswidrigen Kennzeichens nach Artikel 86a des Strafgesetzbuches. Er muss nun 2.500 Euro an Strafe zahlen. Sollten das Gericht und der Beschuldigte zustimmen, gilt er als nicht vorbestraft und kommt damit noch mit einem blauen Auge davon.

Wie schon in einigen anderen Fällen zuvor führt die voreilige Anklage von Staatsanwaltschaften bei offensichtlichen Meinungsdelikten zur Verschwendung von Zeit und Geld durch das Justizsystem. Anstatt sich um wirkliche Kriminelle zu kümmern, wird der Justizapparat von der Politik vereinnahmt, um unliebsame Meinungsäußerungen zu verfolgen. In Zeiten, in denen die Systemparteien den rechtlich zulässigen Rahmen der Meinungsfreiheit immer weiter beschneiden wollen, scheint das deutsche Rechtssystem aber immerhin teilweise noch zu funktionieren.

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