Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Staatsanwaltschaft lässt Geldwäsche-Vorwürfe gegen Ballweg fallen

Anfang dieser Woche hat die Stuttgarter Justiz Anklage gegen Michael Ballweg erhoben. Der Querdenken-Gründer sitzt seit Monaten in Untersuchungshaft in Stuttgart Stammheim. Der genaue Anklagegrund blieb zunächst unbekannt.

Heute hat sich nun herausgestellt, dass sämtliche Geldwäsche-Vorwürfe gegen Ballweg im Zuge der Anklageerhebung fallengelassen wurden.

Dies bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegenüber Achtung, Reichelt!, dem Portal des Ex-Bild-Chefredaktors Julian Reichelt. Die Nachricht kommt auch für das Juristen-Team von Ballweg überraschend. Ballwegs Verteidiger Dr. Reinhard Löffler sagt gegenüber Achtung, Reichelt!

«Ich hatte die Einstellung heute Morgen in der Post. Hinsichtlich der Anklage ist jetzt erst recht schleierhaft, was die konkreten Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sein sollen.»

Laut Ballwegs Verteidigern seien bisher vermeintlich undurchsichtige Geld-Verschiebungen von Querdenken-Geldern auf Ballwegs Firmenkonten Dreh- und Angelpunkt der Ermittlungen gewesen.

Dr. Löffler betont weiter: «Nach dieser Einstellung sehe ich keinerlei rechtliche Basis mehr für die Inhaftierung von Michael Ballweg.» Im Einstellungsschreiben der Staatsanwaltschaft sei folgendes zu lesen:

«Hinsichtlich der vorgenannten Tatvorwürfe wird das Verfahren gem. §170 Abs. 2 StPO eingestellt, da im Rahmen der Ermittlungen nicht der Nachweis erbracht werden konnte, dass die vom beschuldigten ein- und ausgezahlten Barbeträge […] tatsächlich aus Geldern, die aus der dem Beschuldigten vorgeworfenen versuchten Betrugstat erlangt wurden, stammt, da der Beschuldigte im fraglichen Zeitraum auch über grössere Bargeldsummen aus anderen Quellen verfügte.»

Michael Ballweg sei inzwischen über die Einstellung der Geldwäsche-Ermittlungen telefonisch informiert worden. «Ich bin erfreut. Es zeigt sich, dass die Wahrheit immer ans Licht kommt», soll Ballweg laut Rechtsanwalt Ralf Ludwig gesagt haben.

Die Gründe für die fraglichen Ein- und Auszahlungen habe Ballweg dem Richter bereits in der ersten Haftprüfung am 15. August 2022 ausführlich dargelegt, so Ludwig.

Zur Erinnerung: Ballweg sitzt seit dem 29. Juni 2022 in Untersuchungshaft (wir berichteten). Ursprünglich hatte die ermittelnde Staatsanwältin dem IT-Unternehmer vorgeworfen, 640’000 Euro Spendengelder, die Ballweg während der Coronakrise für Demos der Querdenken-Bewegung gesammelt hatte, für private Zwecke verwendet zu haben.

Der Tatvorwurf wurde laut Ballwegs Anwälten inzwischen auf ein 146’000 Euro-Darlehen vermeintlich für eigene Zwecke und versuchten statt vollendeten Schenkungsbetrug abgeschwächt.

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