Horst D. Deckert

Stärkung des ländlichen Raums: Konzepte ohne Wille

Wie sorgt man dafür, dass in ländlichen Gebieten oder strukturschwachen Bundesländern Arbeitsplätze geschaffen werden? In der Schweiz oder in Deutschland verlagert man Teile der Bundes- oder Landesbehörden aus den Ballungszentren in jene Gebiete. Auch in Österreich gibt es seit Jahren derartige Pläne für eine wirkungsvolle Strukturpolitik. Sie scheitert jedoch an Parteigezänk und Unwillen.

Von Matthias Hellner

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Nicht umsonst wird Wien als Wasserkopf der Republik bezeichnet. Als ehemalige Hauptstadt eines Imperiums ist es eigentlich deutlich zu groß für die Hauptstadt eines Staates, der zwar flächenmäßig etwas größer ist als Bayern, aber rund 4 Millionen Einwohner weniger und auch ein um ein Drittel geringeres BIP aufzuweisen hat. Zudem liegt durch historische Gebietsverluste bedingt, die Bundeshauptstadt auch nicht unbedingt zentral. Dennoch ist die Masse der Bundesbehörden und der Verwaltung in der Bundeshauptstadt konzentriert. Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern also deutlich zentralisierter. Während in Deutschland 67 Bundesdienststellen auf 24 verschiedene Städte aufgeteilt und in der Schweiz 47 Bundesdienststellen in elf verschiedenen Städten angesiedelt sind, konzentrieren sich in Österreich 65 von 68 Zentralstellen des Bundes, Höchstgerichte und andere gesamtstaatliche Institutionen in Wien. Dabei leben aber gut zwei Drittel der österreichischen Bevölkerung am Land.

Strukturpolitik fürs Land

Pläne, den ländlichen Raum zu stärken. wurden daher schon viele gemacht, sogar ein Masterplan für den ländlichen Raum wurde zuletzt im Kabinett Faymann II und Kern I (2013-1017) vom damaligen ÖVP-Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter initiiert. Ein wesentlicher Punkt – und auch der erste im Plan – war die Idee einer dezentralen Verwaltung, um den ländlichen Raum aufzuwerten. So hieß es auch: „Die Ansiedelung von Bundes- und Landeseinrichtungen sowie ausgelagerten Organisationen in Regionen ist ein wirksames Instrument der Strukturpolitik.“ So weit, so gut, aber bis auf schöne Worte ist bisher nichts passiert. Nur einige Teile des Landwirtschaftsministeriums sind in die Bundesländer abgewandert. So etwa Bereiche der Wasserwirtschaft, der Wildbach- oder Lawinenverbauung. Eigentlich war auch eine Übersiedelung der Bundesanstalt für Bergbauernfragen von Wien nach Tirol geplant, durch einige Reformen wurde sie jedoch zur Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen und firmiert weiterhin in der Bundeshauptstadt.

Politische Streitereien

Aber es muss nicht gleich Tirol sein, auch schon kleinere Umzüge scheitern. Als etwa das Umweltbundesamt seinen Sitz von Wien Heiligenstadt nach Klosterneuburg verlegen sollte, gab es ein langes Tauziehen. Schon 2017 wurde der Umzug verkündet, es wurde geplant und der Neubau in Klosterneuburg sollte 2023 fertiggestellt werden – gebaut musste ohnehin werden, denn die Sanierung des bisherigen Standorts wäre teurer gewesen. Das rot-grüne Wien protestierte zwar gegen die Verlegung und bot alternative Standorte an, aber schließlich fielen die Würfel für Klosterneuburg oder auch nicht. Denn dann kam türkis-grün und Leonore Gewessler wurde Ministerin für die Grünen und tat, was sie offenbar am liebsten macht, sie evaluiert erst einmal.

Pensionswelle als Chance

Während in Österreich evaluiert wird, macht man woanders Nägel mit Köpfen. Beim nördlichen Nachbarn Bayern wurde bereits vor längerer Zeit beschlossen, dass über 50 Behörden und staatliche Einrichtungen in Regionen außerhalb der großen Ballungszentren verlagert werden sollen. Dabei geht es auch darum, München zu entlasten – sowohl den Wohnungsmarkt als auch die Infrastruktur – und strukturschwächere Regionen wie Franken oder Niederbayern zu stärken. So sollen ins fränkische Ansbach, bisher sind dort vier Senate des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ansässig, bis spätestens 2030 alle 24 Senate in die Stadt mit knapp 40.000 Einwohnern gezogen sein – zusätzliche rund 160 Arbeitsplätze. Auch in Österreich wäre es an der Zeit, jetzt zu planen. Denn eine Übersiedelung der Verwaltung ist nicht einfach, immerhin muss man auf die Lebensumstände der Beamten und Verwaltungsbediensteten Rücksicht nehmen und kann diese nicht einfach quer durch die Republik versetzen. Allerdings gehen bis 2024 circa 55.000 Beamte und Vertragsbedienstete des öffentlichen Dienstes in Pension, das sind 42 Prozent des gesamten Personals. Dies wäre also der geeignete Zeitpunkt, Behörden auch in andere österreichische Regionen zu übersiedeln, zumal sich auch in Corona-Zeiten gezeigt hat, dass denjenigen, denen ein Wechsel des Arbeitsplatzes nicht möglich ist – auch Home-Office zugemutet werden kann. Es gibt also keinen Grund, dass nicht etwa das Bundesdenkmalamt, welches derzeit in der Wiener Hofburg residiert, nicht genauso gut in Oberösterreich seine Zelte aufschlagen könnte. Oder das Bundesamt für Wald in Kärnten und das Bundesamt für Statistik in der Steiermark. Und auch für Gerichtshöfe und selbst Abteilungen für Ministerien ließen sich mit Sicherheit günstige Standorte in den Bundesländern – abgesehen von Wien – finden. Denn weshalb sollte der Großteil der Bundesverwaltung und deren Behörden in Wien ansässig sein und nicht zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Stärkung der Struktur in anderen österreichischen Bundesländern dienen. Denn so bleiben viele – wenn sie in Wien studieren, wegen der Job-Chancen dort – oder sehen sich später gezwungen, deswegen dahin zu wechseln, weil keine Dienstposten oder adäquaten Stellen in der Nähe der Heimatgemeinde vorhanden sind.

Von Politik steuerbar

Zwar spricht die Politik immer davon, den ländlichen Raum zu stärken, Maßnahmen wurden bisher jedoch spärlich gesetzt und so kommt es zu Wegzug und überalterten Gemeinden. Die Politik kann zwar nicht wirklich bestimmen, wo sich private Firmen ansiedeln, sie könnte aber mit einer Verteilung der Verwaltung und Behörden Schritte setzen, um auch in „schwachen“ Regionen Arbeitsplätze zu schaffen, zumal diese ohnehin aus der öffentlichen Hand, also somit vornehmlich vom Steuerzahler bezahlt werden.

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