Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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„Starbucks“ wegen anti-weißem Rassismus verurteilt

2018 hatte der US-Konzern eine weiße Managerin gefeuert, nachdem zwei schwarze Kunden in Handschellen aus einem „Starbucks“-Café in Philadelphia (US-Bundesstaat Pennsylvania) abgeführt worden waren. Dann verklagte die entlassene Regionalmanagerin Shannon Phillips die Kaffekette wegen Rassismus. Diese muss jetzt Phillips 25,6 Millionen Dollar (23,4 Mio. Euro) Entschädigung und Strafe zahlen.

Zwei Schwarze von Polizei in Handschellen abgeführt

Polizisten führten Dante Robinson in Handschellen aus dem Café

Das war passiert: Im April 2018 saßen zwei Schwarze in jener Starbucks-Filiale. Einem wurde von einem Mitarbeiter die Toilettenbenutzung verboten, weil er nichts gekkonsumiert haben soll. Die Polizei führte die beiden Schwarzen schließlich in Handschellen ab.

Die ganze Überreaktion wurde währenddessen von anderen Gäste gefilmt. Zahlreiche Menschen warfen „Starbucks“ daraufhin Rassismus vor. Der Konzern schließlich feuerte die weiße Managerin, Shannon Phillips, weil sie als Regionalmanagerin für mehr als 100 Cafés  verantwortlich war.

Schwarzer Geschäftsführer nicht entlassen

Doch jetzt kommt die grobe Diskriminierung: Der schwarze Geschäftsführer wurde nicht entlassen. Die Begründung von Phillips Anwälten : „Starbucks“ habe „nach einem Sündenbock gesucht“.

„Nicht nur Minderheiten sind vor Rassismus zu schützen

Das Urteil des Gerichts lautete: „Starbucks“ hat nicht nur Phillips Bürgerrechte verletzt, sondern auch gegen das geltende Diskriminierungsverbot verstoßen. Somit aber…

…„sind alle Rassen vor Diskriminierung geschützt, nicht nur solche, die als Minderheiten gelten

– wie die Arbeitsrechtsanwältin Helen Rella gegenüber „ CBS“ verlautbarte.

Übrigens: Die beiden Schwarzen einigten sich mit Starbucks auf eine außergerichtliche Zahlung.

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