Horst D. Deckert

Strafanzeige gegen deutsche Bundesregierung wegen Hochverrat und Völkermord

Von REDAKTION | Uwe G. Kranz, Gründer und ehemaliger LKA-Chef Thüringens sowie nationaler Experte bei Europol hat zusammen mit der deutschen Aktivistin Marianne Grimmenstein beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 22.07.2023 eine

gegen die Fraktionsvorsitzenden der «Ampel-Koalition» und Bundesregierung gestellt und richtet sich im Einzelnen gegen:

Herrn Dr. Rolf Heinrich Mützenich, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Frau Katharina Dröge, Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Frau Britta Haßelmann, Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Herrn Christian Dürr, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Herrn Olaf Scholz, Bundeskanzler, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin

Herrn Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit, Friedrichstr. 108, 10117 Berlin

sowie alle weiteren Mitglieder der Bundesregierung

Die Anzeige erfolgt vor dem Hintergrund der totalitären Pläne der Weltgesundheitsorganisation, die unter dem Deckmantel gesundheitlicher Fürsorge versucht, im Schnellverfahren bis 2025 sich weltweit suprastaatliche Gewaltbefugnisse zuerkennen zu lassen: Das WHO-Komplott sieht vor als dann Weltgesundheits-Überregierung nicht nur überstaatliche Exekutivgewalt über Gesundheit, Pandemievorsorge und Zwangsbehandlungen auszuüben, sondern auch Vollmachten zur Zensur und Verfolgung missliebiger Kritiker auf sich vereinen zu lassen.

Das wäre das endgültige Ende von Freiheit und Grundrechten über die Politiker so oft sprechen, doch hat mittlerweile aufrechte Bürger und EU Parlamentarier veranlasst, gegen besagte antidemokratischen – und globalen Kräfte mit aller gebotenen Härte und Schärfe vehement vorzugehen.

Kranz und Grimmenstein begründen ihre Strafanzeige mit allen Vorwürfen wie folgt:

Die Ampel-Fraktionen unter der Führung der Bundesregierung haben am 9. Mai 2023 einen Entschließungsantrag zu Gunsten der WHO in den Bundestag eingebracht, um den Bundestag darüber abstimmen zu lassen, ob Souveränitäts- und Freiheitsrechte der Bundesrepublik Deutschland an die WHO im Namen des Schutzes der Gesundheit abgegeben werden sollten. Der Bundestag hat dem Entschließungsantrag am 12. Mai 2023 zugestimmt. Damit kann der Vertreter der Bundesregierung bei der 77. WHO-Konferenz im Mai 2024 ohne weitere Mitwirkung des Bundestages den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und der Annahme des neuen Internationalen Pandemievertrags (CA+) zustimmen. Der Internationale Pandemievertrag (CA+) muss danach vom Bundestag noch ratifiziert werden muss.

Mit dem Vorliegen des Entschließungsantrags vom 9. Mai 2023, ohne die Abgeordneten über die Grundgesetzwidrigkeiten der beiden Verträge aufzuklären, obwohl die vorläufige Fassung der beiden Verträge vor der Abstimmung schon vorlagen, und mit der Übertragung des Verhandlungsmandat an die EU für die beiden Verträge, ohne den Bundestag darüber zu informieren und so die Zustimmung des Bundestages dafür einzuholen, haben die vier Vorsitzenden der Ampel-Fraktionen Dr. Rolf Mützenich, Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Christian Dürr den Versuch unternommen, die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern. Der Bundeskanzler Olaf Scholz, der Bundesgesundheitsminister Dr. Prof. Karl Lauterbach und die weiteren Mitglieder der Bundesregierung sind durch die Garantenstellung dafür mitverantwortlich. Die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden der

Ampel-Fraktionen beweisen damit, dass sie nicht nur die parlamentarische Willensbildung durch die gewählten Volksvertreter, sondern auch den Föderalismus und das geltende Subsidiaritätsprinzips missachten.

 Des Weiteren führt die Strafanzeige unter anderem zusammenfassend aus:

Der Entschließungsantrag der Ampel-Fraktionen vom 9. Mai 2023 wurde ohne jegliches juristisches Gutachten zu den schon vorliegenden Fassungen der geplanten Übereinkommen den Abgeordneten des

Deutschen Bundestages vorgelegt, obwohl grundlegende Hoheitsrechte durch die beiden Übereinkommen nach der gegenwärtigen Fassung an die WHO übertragen werden. Nach der gegenwärtigen Fassung der beiden Übereinkommen würde die Bundesrepublik Deutschland ihre Handlungsfreiheit und damit ihre Souveränität verlieren, denn die beiden Übereinkommen sollen sogar völkerrechtlich verbindlich werden. Der Entschließungsantrag ist eigentlich ein beabsichtigter Identitätswechsel. Es bedeutet grundsätzlich die beabsichtigte Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz, denn das deutsche Volk wurde vorher nicht gefragt, ob es das Grundgesetz und damit die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu Gunsten der WHO ablösen will.

 Die besagte Strafanzeige begründet im Einzelnen die folgenden Straftatbestände:

  • 81 Abs. 1 StGB Hochverrat gegen den Bund
  • 83 Abs. 1 StGB Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
  • 13 Abs. 1 StGB Begehen durch Unterlassen
  • 7 Abs. 1 Nr. 2 VStGB Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB Völkermord

Die gesamte Strafanzeige zum Herunterladen finden Sie: Hier

Zum Lesen gleich hier:

Strafanzeige-PDF

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 UNSER-MITTELEUROPA berichtete zum selben Thema:


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