Horst D. Deckert

Strafanzeige gegen die Ständige Impfkommission

Der Ärzteverband Hippokratischer Eid hat auf seinem Telegram-Kanal die Strafanzeige gegen die Ständige Impfkommission (STIKO) begrüsst, die Rechtsanwalt Wilfried Schmitz am 26. Februar 2023 bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht hat. Die Verantwortlichen für das «Impf»-Desaster müssten endlich entlassen werden, fordert der Verband.

Strafrechtliche Ermittlungen seien dringend nötig, da neben dem Robert Koch-Institut (RKI), Paul-Ehrlich-Institut (PEI), der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und den Gesundheits- und Verteidigungsministern auch die STIKO gegen ihre Pflichten, jegliche Grundlagen der medizinischen «Good Practice» und ethische Grundprinzipien verstossen habe.

Die Strafanzeige von Rechtsanwalt Schmitz richtet sich gegen alle vormaligen und aktuellen Mitglieder der STIKO und alle weiteren, gegebenenfalls noch tatbeteiligten Mitarbeiter des Robert Koch-Instituts, die sich jemals an der Empfehlung von Covid-19-Injektionen beteiligt haben – und aufgrund ihrer irreführenden Angaben gegenüber der gesamten Bevölkerung bei einer unbekannten Anzahl von Menschen für gesundheitliche Schäden bis zum Tod mitverantwortlich sind.

Schmitz sieht folgende Tatbestände:

  • Gefährliche und schwere Körperverletzung (im Amt) mit Todesfolge gem. §§ 223, 224, 226, 227, 340 StGB
  • Totschlag und Mord gem. § 212 und 211 StGB
  • Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB
  • Fahrlässige Tötung gem. § 222 StGB
  • Schwangerschaftsabbruch gem. § 218 StGB

Sowie alle sonst in Betracht kommenden Straftatbestände (soweit eine Garantenstellung besteht, auch in Verbindung mit § 13 StGB), Deliktsstadien und Beteiligungsformen (einschliesslich der mittelbaren Täterschaft in der Konstellation des Täters hinter dem Täter wegen des Ausnutzens von organisatorischen Machtapparaten und Befehlsstrukturen) nach dem StGB, HWG, Kriegswaffenkontrollgesetz, Völkerstrafgesetzbuch und gegebenenfalls sonst noch in Betracht kommenden Straftatbeständen.

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