Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Strafanzeige gegen die Ständige Impfkommission

Der Ärzteverband Hippokratischer Eid hat auf seinem Telegram-Kanal die Strafanzeige gegen die Ständige Impfkommission (STIKO) begrüsst, die Rechtsanwalt Wilfried Schmitz am 26. Februar 2023 bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht hat. Die Verantwortlichen für das «Impf»-Desaster müssten endlich entlassen werden, fordert der Verband.

Strafrechtliche Ermittlungen seien dringend nötig, da neben dem Robert Koch-Institut (RKI), Paul-Ehrlich-Institut (PEI), der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und den Gesundheits- und Verteidigungsministern auch die STIKO gegen ihre Pflichten, jegliche Grundlagen der medizinischen «Good Practice» und ethische Grundprinzipien verstossen habe.

Die Strafanzeige von Rechtsanwalt Schmitz richtet sich gegen alle vormaligen und aktuellen Mitglieder der STIKO und alle weiteren, gegebenenfalls noch tatbeteiligten Mitarbeiter des Robert Koch-Instituts, die sich jemals an der Empfehlung von Covid-19-Injektionen beteiligt haben – und aufgrund ihrer irreführenden Angaben gegenüber der gesamten Bevölkerung bei einer unbekannten Anzahl von Menschen für gesundheitliche Schäden bis zum Tod mitverantwortlich sind.

Schmitz sieht folgende Tatbestände:

  • Gefährliche und schwere Körperverletzung (im Amt) mit Todesfolge gem. §§ 223, 224, 226, 227, 340 StGB
  • Totschlag und Mord gem. § 212 und 211 StGB
  • Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB
  • Fahrlässige Tötung gem. § 222 StGB
  • Schwangerschaftsabbruch gem. § 218 StGB

Sowie alle sonst in Betracht kommenden Straftatbestände (soweit eine Garantenstellung besteht, auch in Verbindung mit § 13 StGB), Deliktsstadien und Beteiligungsformen (einschliesslich der mittelbaren Täterschaft in der Konstellation des Täters hinter dem Täter wegen des Ausnutzens von organisatorischen Machtapparaten und Befehlsstrukturen) nach dem StGB, HWG, Kriegswaffenkontrollgesetz, Völkerstrafgesetzbuch und gegebenenfalls sonst noch in Betracht kommenden Straftatbeständen.

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