Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Strafanzeige in Frankreich sorg für Aufsehen: Menschenexperimente ohne Genehmigung – mRNA-Impfstoff habe „Turbokrebs“ verursacht und zum Tod geführt

Eine neu eingereichte Strafanzeige in Frankreich, über die die Daily News berichtet, erhebt schockierende Vorwürfe: Ein COVID-19-mRNA-Impfstoff soll mit dem raschen Auftreten eines metastasierenden Bauchspeicheldrüsenkrebses – umgangssprachlich als „Turbokrebs“ bezeichnet – und letztlich dem Tod einer französischen psychiatrischen Krankenschwester in Verbindung stehen. Die Beschwerde, die am 18. Juni 2025 bei der Staatsanwaltschaft eingereicht wurde, fordert eine umfassende Untersuchung wegen möglicher Vergiftung, ärztlicher Kunstfehler, fehlender Einwilligung nach Aufklärung und unerlaubter Menschenversuche.

Hauptvorwürfe:

1. Ungültige Einwilligung nach Aufklärung
In der Klage wird behauptet, die Verstorbene sei nur über leichte Nebenwirkungen des Impfstoffs – wie Kopfschmerzen und Müdigkeit – informiert worden, während schwerwiegende Risiken wie Herzmuskelentzündung, Immunsuppression und mögliche Krebsförderung verschwiegen worden seien. Der Kläger beruft sich auf Artikel 5 der Bioethik-Konvention von Oviedo (1997), in dem betont wird, dass eine informierte Zustimmung die vollständige Offenlegung aller bekannten oder vorhersehbaren Risiken erfordert.

2. „Turbokrebs“ im Zusammenhang mit mRNA-Impfstoff
Laut Klage wurde bei der Krankenschwester wenige Monate nach ihrer zweiten mRNA-Dosis (August 2021 und Januar 2022) im Juni 2023 Bauchspeicheldrüsenkrebs diagnostiziert, der sich extrem aggressiv entwickelte und im August 2023 zum Tod führte. Ihr Ehemann zeigte sich über die rasante Krankheitsentwicklung erschüttert und bezeichnete sie als „Turbokrebs“, den er direkt mit dem Impfstoff in Verbindung bringt.

3. Wissenschaftliche Behauptungen über mRNA-Mechanismen
Die Beschwerde führt mehrere Mechanismen an, durch die mRNA-Impfstoffe möglicherweise gesundheitsschädlich wirken könnten:

  • Hemmung des Tumorsuppressorproteins p53, was die Krebsanfälligkeit erhöhen könnte
  • Störung des Renin-Angiotensin-Aldosteron-Systems (RAAS), das mit Organversagen und Tumorentstehung in Verbindung steht
  • Verwendung von Milliarden Lipid-Nanopartikeln, denen krebserregendes Potenzial zugeschrieben wird
  • Produktion anomaler („Geister-“)Proteine durch Pseudouridin-Modifikationen
  • Vorhandensein HIV-ähnlicher Gensequenzen, die das Immunsystem unterdrücken könnten

4. Menschenexperimente ohne Genehmigung
Die Anzeige behauptet, dass mRNA-Impfstoffe als experimentelle Technologie ohne validierte Langzeitdaten und ohne vollständig informierte Einwilligung der Patienten in großem Maßstab verabreicht worden seien. Zudem wird behauptet, dass DARPA sowie gentechnische Forschungseinrichtungen Einfluss auf das Design und die Umsetzung der Impfstoffe hatten.

Vorgeworfene rechtliche Anschuldigungen:

Die Klage wirft verschiedenen Berufsgruppen, Behörden und Personen vor, Straftaten nach dem französischen Strafgesetzbuch begangen zu haben, darunter:

  • Vergiftung (Art. 221-5): Verabreichung schädlicher Substanzen, die schwere Krankheit oder Tod verursachen
  • Tod durch das Verschulden einer Fachkraft (Art. 221-6): z. B. durch fehlerhafte Aufklärung
  • Gefährdung anderer (Art. 223-1): fahrlässige Handlungen bei der Impfstoffvergabe
  • Unerlaubte Menschenversuche (Art. 223-8)
  • Schwere vorsätzliche Tötung (Art. 221-3): wegen mutmaßlich bekannter tödlicher Risiken

Angeklagte Institutionen und Einzelpersonen:

Die Beschwerde benennt eine Reihe zentraler Akteure in der Impfpolitik und -zulassung:

  • Französische Arzneimittelbehörde (ANSM)
  • Europäische Arzneimittelagentur (EMA)
  • Hohe Gesundheitsbehörde (HAS)
  • Pharmakonzerne Moderna und Pfizer
  • Vertreter der WHO, u. a. Generaldirektor Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus
  • Ehemaliger französischer Gesundheitsminister Olivier Véran

Systematisches Fehlverhalten & Medienmanipulation:

Die Anzeige erhebt weitergehende Vorwürfe:

  • Gezielte Unterdrückung früher Behandlungsmethoden wie Hydroxychloroquin
  • Manipulation von PCR-Tests zur Aufblähung der Fallzahlen
  • Medienkampagnen, um Impfbereitschaft zu steigern
  • Vertragliche Haftungsausschlüsse für Impfstoffhersteller
  • Irreführende Klassifikation von mRNA-Injektionen als Impfstoffe statt Gentherapie

Der Aufruf des Klägers:

Der trauernde Ehemann fordert eine umfassende strafrechtliche Untersuchung. Er bittet die Staatsanwaltschaft um Ermittlungen wegen möglicher Vergiftung, unrechtmäßiger Menschenversuche sowie medizinischer und institutioneller Fahrlässigkeit.

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