Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Studie beweist klar stark gesundheitsschädigende Wirkung von Masken

Es gibt weltweit kein Land, wo die Bürger mehr unter Masken gezwungen wurden wie Österreich. Dicht gefolgt von Deutschland, speziell Bayern und Teilen Italiens, den einzigen Regionen der Welt wo FFP2-Masken zwingend vorgeschrieben wurden und es teilweise bis heute noch sind. Schon im Jahr 2020 wurde von Wissenschaftlern bewiesen, dass sich unter diesen Masken gefährliche CO2-Konzentrationen bilden, welche die Sauerstoffaufnahme hemmen. Hauptleidtragende sind Kinder.

Die Studie „Inhaled CO2 concentration while wearing face masks: a pilot study using capnography“ erschien am 11. Mai 2022 und hat den peer review Prozess noch nicht durchlaufen. Verfasser sind Wissenschaftler und Mediziner aus Italien von den Universitäten Ferrara, Bologna und Peruga.

Dabei ergab sich – was aufmerksamen Bürgern ohnehin von Anbeginn an klar war – dass die schädlichsten CO2-Konzentrationen unter den besonders dichten FFP2-Staubschutzmasken auftreten. Die Betonung liegt auf Staubschutz, da diese Masken zwar dazu geeignet sind, bei Handwerkern Staub von Mauerwerk oder Holz von den Lungen fernzuhalten – für das Aufhalten von Viren sind sie aber nicht geeignet oder zertifiziert. Das hat die Gesetzgeber jener Länder, die FFP2-Masken für ihre Bürger verpflichtend vorschreiben, aber nie interessiert.

Untersuchung mit professioneller Methode

An der Studie nahmen 102 gesunde Personen im Altersbereich von 10 bis 90 Jahren teil. Ihre Atemluft wurde mit verschiedenen Messungen bewertet. Dabei ist voranzustellen, dass die Motivation für die Studie ein bisheriger Mangel an Daten war, wie im Abstrakt erkennbar gemacht wurde: „None of the available evaluations of the inhaled air carbon dioxide (CO2) concentration, while wearing face masks, used professional, real-time capnography with water-removal tubing.“ Auf Deutsch, keine der bisher verfügbaren Studien bewerteten die CO2-Werte in der Atemluft beim Tragen von Gesichtsmasken mittels professioneller Echtzeit-Kapnographie.

Die Ergebnisse wurden gegenübergestellt. Ohne Maske betrug die CO2-Konzentration 458 ppm, mit einer chirurgischen Maske (die blauen Masken, die verhindern, dass Schweiß und Speichel des Arztes in Operationswunden tropfen) war der Wert bereits mehr als zehnmal so hoch: 4.965 ppm im Schnitt – in Einzelfällen sogar noch höher.

Besonders dramatisch fiel die Messung bei der Verwendung von FFP2-masken aus. Der durchschnittliche Wert stieg auf 9.396 ppm. Es handelt sich also um rund den 20-fachen Wert an CO2 den sonst die Normalatemluft aufweist.

Noch schlechter schnitten diese Masken bei Kindern ab: Der Schnitt lag bei 6.439 ppm bei chirurgischen Masken und bei 12.847 ppm bei FFP2-Masken.

Zulässiger Grenzwert beträgt 2.000 ppm

Zumindest bis zum faulen Corona-Zauber gab es strenge Grenzwerte für den zulässigen CO2-Gehalt in der Atemluft von Menschen. Alle Werte über 2.000 ppm galten als inakzeptabel, Werte zwischen 1.000 und 2.000 ppm bereits als auffällig (Quelle: www.umweltbundesamt.de).

Die Wissenschaftler der Studie wiesen darauf hin, dass unter Praxisbedingungen noch weitaus höhere Werte unter den Masken zu erwarten wären. Denn alle Versuche wurden unter Ruhebedingungen ohne jegliche körperliche oder geistige Anstrengung unternommen. Welche Werte beispielsweise beim Schulsport unter FFP2-Masken erreicht werden, will man sich gar nicht erst vorstellen. In China starben bei derlei Aktivitäten einige Kinder, die Masken wurden im Schulsport in Folge strengstens verboten.

Masken haben noch viele weitere negative Auswirkungen

Dabei befassten sich die Untersuchungen nur mit einem schädlichen Aspekt der Masken. Hinzu kommt, dass nicht ausreichend häufig gewechselte Masken zur Brutstätte gefährlicher Erreger und Pilzen werden, die dann in Folge über Stunden hinweg inhaliert werden. Schwere, chronische Lungenkrankheiten können die Folge sein.

In der Studie wurde wie in anderen Versuchen, welche ständig von Faktencheckern zitiert werden, festgestellt, dass während der fünfminütigen Beobachtungsphase (!) keine Änderung in der Sauerstoffsättigung des Blutes feststellbar war. Dies erlaubt natürlich keinerlei Aussage über Veränderungen bei Menschen, welche solche Masken den ganzen Tag tragen müssen – wie Arbeitnehmer aber eben auch Schüler.

Juristische Aufarbeitung mit Spannung zu erwarten

Vielleicht erleben wir noch eine Zeit, wo die Verantwortlichen für den wissenschaftlich sinnfreien aber körperlich schwer schädigenden Maskenwahn gesetzlich zur Rechenschaft gezogen werden: wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung oder zumindest wegen Beihilfe.

Das Österreichische Gesundheitsministerium konnte oder wollte beispielsweise nie darüber Auskunft geben, ob und in welchem Ausmaß das Tragen von Masken ein Infektionsrisiko reduziert. Siehe: Österreich: Gesundheitsministerium windet sich um Fragenliste des Verfassungsgerichtshofs. Der einzige Nutzen von Gesichtsmasken dürfte nicht in der Verhinderung von Virenerkrankungen liegen, denn dafür gibt es weltweit keine validen Statistiken hinsichtlich einer geringeren Verbreitung der Krankheit. Vielmehr klingelt es ordentlich in den Kassen der Hersteller und Händler – die häufig eine enge Verbindung zur Politik aufweisen. Auch hier ist spannend, welche korrupten Vorgänge in den kommenden Jahren noch aufgearbeitet werden können. Es wären nicht die ersten in diesem Zusammenhang …

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