Die Verteidigung von Michael Ballweg hat am Mittwoch beim Landgericht Stuttgart beantragt, die Beweisaufnahme im laufenden Verfahren zu schließen. Der Antrag wurde durch den Berliner Strafverteidiger Gregor Samimi im Namen von Michael Ballweg eingereicht.
Laut Verteidigung hat die bisherige Beweisaufnahme im Verfahren gegen Michael Ballweg zu einer umfassenden Aufklärung aller wesentlichen Umstände geführt. Eine weitere Beweisaufnahme sei nicht erforderlich und aus Sicht der Verteidigung auch nicht mehr zielführend.
„Von der Vernehmung weiterer, bislang nicht gehörter Zeugen ist kein wesentlicher Beitrag zur Wahrheitsfindung mehr zu erwarten“, heißt es in dem Schriftsatz.
Die Verteidigung betont, dass das Landgericht Stuttgart selbst bereits vor vier Wochen – am 12. März – die Einstellung des Verfahrens wegen versuchten Betruges angeregt hatte. Dennoch wurde das Verfahren weitergeführt – ohne neuen Erkenntnisgewinn.
„Es ist nicht erkennbar, was die zusätzliche Ladung weiterer Zeugen noch beitragen soll. Die Fortführung des Verfahrens erscheint zunehmend unverhältnismäßig.“
Zeugen ohne Mehrwert – „Ballhof“-Verwechslung sorgt für Heiterkeit
Seit dem Vorschlag der Kammer zur Einstellung am 12. März wurden unter anderem mehrere Polizeibeamte, Finanzbeamte sowie Beteiligte aus dem Unterstützerumfeld vernommen. Inhaltlich bestätigten sich dabei bereits bekannte Aussagen – ohne neue belastbare Hinweise gegen Ballweg.
Selbst die Fachplattform staatsanzeiger.de titelte zur Stimmungslage der letzten Verhandlungstage:
„Ballweg-Prozess: ‚Sind Sie der Herr Ballhof?‘ und andere Heiterkeiten.“
Die Verteidigung sieht in der Fortführung des Verfahrens daher keinen sachlichen Fortschritt, sondern vielmehr ein Beispiel für ineffiziente Verfahrensführung.
In dem Antrag verweist die Verteidigung auf die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach die Beweiserhebung kein Selbstzweck sei. Es müsse vielmehr abgewogen werden zwischen dem zu erwartenden Erkenntnisgewinn und dem mit der weiteren Verfahrensdauer verbundenen Aufwand.
„Die Effizienz des Strafverfahrens und das Gebot der Verfahrenskonzentration sind unter dem Aspekt der prozessökonomischen Verfahrensführung zu beachten.“
Hintergrund des Verfahrens
Im Verfahren gegen Michael Ballweg stehen unter anderem der Vorwurf des versuchten Betruges sowie der versuchten Steuerhinterziehung im Raum. Das Landgericht Stuttgart hatte die ursprüngliche Anklage wegen Betruges im Oktober 2023 aus tatsächlichen Gründen nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. In der Folge wurde die Anklage überarbeitet – mit den bekannten Schwächen.
Die Verteidigung sieht mit der beantragten Schließung der Beweisaufnahme die Möglichkeit, das Verfahren zügig zu einem Abschluss zu bringen – und vermeidbare Prozesskosten für alle Beteiligten zu sparen.
(Pressemitteilung von QUERDENKEN-711)