Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Stuttgart: Ballweg-Verteidigung beantragt Schließung der Beweisaufnahme

Die Verteidigung von Michael Ballweg hat am Mittwoch beim Landgericht Stuttgart beantragt, die Beweisaufnahme im laufenden Verfahren zu schließen. Der Antrag wurde durch den Berliner Strafverteidiger Gregor Samimi im Namen von Michael Ballweg eingereicht.

Laut Verteidigung hat die bisherige Beweisaufnahme im Verfahren gegen Michael Ballweg zu einer umfassenden Aufklärung aller wesentlichen Umstände geführt. Eine weitere Beweisaufnahme sei nicht erforderlich und aus Sicht der Verteidigung auch nicht mehr zielführend.

„Von der Vernehmung weiterer, bislang nicht gehörter Zeugen ist kein wesentlicher Beitrag zur Wahrheitsfindung mehr zu erwarten“, heißt es in dem Schriftsatz.

Die Verteidigung betont, dass das Landgericht Stuttgart selbst bereits vor vier Wochen – am 12. März – die Einstellung des Verfahrens wegen versuchten Betruges angeregt hatte. Dennoch wurde das Verfahren weitergeführt – ohne neuen Erkenntnisgewinn.

„Es ist nicht erkennbar, was die zusätzliche Ladung weiterer Zeugen noch beitragen soll. Die Fortführung des Verfahrens erscheint zunehmend unverhältnismäßig.“

Zeugen ohne Mehrwert – „Ballhof“-Verwechslung sorgt für Heiterkeit

Seit dem Vorschlag der Kammer zur Einstellung am 12. März wurden unter anderem mehrere Polizeibeamte, Finanzbeamte sowie Beteiligte aus dem Unterstützerumfeld vernommen. Inhaltlich bestätigten sich dabei bereits bekannte Aussagen – ohne neue belastbare Hinweise gegen Ballweg.

Selbst die Fachplattform staatsanzeiger.de titelte zur Stimmungslage der letzten Verhandlungstage:

„Ballweg-Prozess: ‚Sind Sie der Herr Ballhof?‘ und andere Heiterkeiten.“

Die Verteidigung sieht in der Fortführung des Verfahrens daher keinen sachlichen Fortschritt, sondern vielmehr ein Beispiel für ineffiziente Verfahrensführung.

In dem Antrag verweist die Verteidigung auf die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach die Beweiserhebung kein Selbstzweck sei. Es müsse vielmehr abgewogen werden zwischen dem zu erwartenden Erkenntnisgewinn und dem mit der weiteren Verfahrensdauer verbundenen Aufwand.

„Die Effizienz des Strafverfahrens und das Gebot der Verfahrenskonzentration sind unter dem Aspekt der prozessökonomischen Verfahrensführung zu beachten.“

Hintergrund des Verfahrens

Im Verfahren gegen Michael Ballweg stehen unter anderem der Vorwurf des versuchten Betruges sowie der versuchten Steuerhinterziehung im Raum. Das Landgericht Stuttgart hatte die ursprüngliche Anklage wegen Betruges im Oktober 2023 aus tatsächlichen Gründen nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. In der Folge wurde die Anklage überarbeitet – mit den bekannten Schwächen.

Die Verteidigung sieht mit der beantragten Schließung der Beweisaufnahme die Möglichkeit, das Verfahren zügig zu einem Abschluss zu bringen – und vermeidbare Prozesskosten für alle Beteiligten zu sparen.


(Pressemitteilung von QUERDENKEN-711)

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