Ein Konglomerat aus politisch gesteuerter Justiz und gleichgeschalteten Systemmedien, die während der “Pandemie” zu den großen Profiteuren gehörten, fordert den Kopf des Angeklagten Roman M. Ihm wird vorgeworfen, die umstrittene Impfärztin Lisa-Maria Kellermayr mit E-Mails und X-Nachrichten in den Suizid getrieben zu haben. Kennt man den kompletten Chatverlauf offenbart sich eine gewaltige Ungerechtigkeit. Vielmehr angeklagt sollten all jene sein, die von den konkreten Suizidplänen wussten, aber nicht gehandelt haben. Ganz “konservative” Motive dafür gab es viele.
An vier Prozesstagen mit 27 zu hörenden Zeugen wird aktuell am Landesgericht Wels darüber geurteilt, ob der Deutsche Roman M. am Freitod der streitbaren Impfärztin Lisa-Maria Kellermayr eine Mitschuld trägt. Er hatte ihr im Zuge ihrer permanenten Agitation gegen Maßnahmengegner und Impfkritiker einige Nachrichten geschickt, welche die psychisch labile Frau in den Tod gehetzt hätten.
Report24 liegt der komplette Chatverlauf vor. Die Anklage ist ein Skandal. Dass so viele Menschen von den Problemen der Ärztin wussten und nicht handelten ebenso. Nicht abputzen kann sich bei diesem Vorwurf auch eine Reihe von Systemjournalisten der üblichen verdächtigen linken Hetzpostillen. Sehen Sie hier das Gespräch mit RTV-Anchormann Nicolas Schott (ca. 40 Minuten):
An Roman M. lässt die Systemjournaille ihren geballten Hass gegen Andersdenkende aus. Er sitzt stellvertretend für alle Maßnahmen- und Impfkritiker auf der Anklagebank. Bis zu seiner angeblichen Tat, die Ärztin zu verängstigen, hatte er hunderte E-Mails verfasst. An Politiker, Medien und andere öffentlich exponierte Figuren dieser Zeit. Der Inhalt war weitgehend höflich – Drohungen jeglicher Art gingen von ihm niemals aus – zumindest keine, die in irgendeiner Form auf Gewalt hinweisen.
Frau Kellermayr hatte er nach ihrer multimedial verbreiteten Hass-Orgie gegen Demonstranten der Pfleger- und Ärztedemo in Wels darauf hingewiesen, dass er sie vor Gericht bringen möchte, wo sie mit einer Verurteilung und Haft rechnen müsse. Ein legitimer Wunsch in einer rechtsstaatlichen Demokratie. Ein einziges Mal ließ er sich dabei zu einem unschönen Wort hinreißen, als er “Kreaturen wie Sie” schrieb. Ein Grund für einen Suizid? Wohl kaum.
Der Hintergrund für den Prozess dürfte nicht nur die Vorverurteilung durch linke Systemmedien sein, sondern der zwischen den Zeilen befürchtete Vorwurf, Roman M. könnte ein “Reichsbürger” sein. Tatsächlich beinhaltet die Anklageschrift aber eine klare Einschätzung deutscher Dienste, dass dies nicht der Fall ist. Wie kommt man auf diese Idee? Weil er in einem seiner Schreiben das Wort “Volkstribunale” anstelle von “Gerichte” benutzt hat – sich später aber in dieser Sache mehrfach korrigierte. Vor “Reichsbürgern” hat das System in Deutschland und Österreich eine irrationale, panische Angst, die bereits zu mehrjähriger Inhaftierung offenkundiger Sonderlinge und Geisteskranker führte.
Gründe für einen Suizid hatte Frau Kellermayr viele – und diese kommen wie bei einem spannenden Gerichtskrimi Punkt für Punkt auf den Tisch:
- extrem hohe Schulden, zunächst bedingt durch die Ordinationseröffnung als junge Ärztin
- weitere Verschuldung durch Einrichtung eines Panic-Rooms in der Ordination sowie eines ständig anwesenden Wachmanns
- Dauerkonflikt mit der Ärztekammer (laut Zeugen)
- Druck durch den Pharmagiganten AstraZeneca wegen der Verschreibung des Asthmasprays Pulmicort gegen Covid-19 Beschwerden – laut Kellermayr verhinderte dies schwere Verläufe und Hospitalisierungen, dem Rechteinhaber AstraZeneca war dies nicht Recht
- Konflikte mit der eigenen Familie, wo man sich in vielen Themen uneins war
- schwere psychische Probleme, die seit der Teenagerzeit bekannt waren. Diesbezüglich nahm sie auch bis zuletzt Psychopharmaka ein
Alleine die Schulden sind ein “konservativer” Suizidgrund, der schon vielen verzweifelten Menschen das Leben gekostet hat. Alle, die von der Finanzsituation Kellermayrs wussten, sollten sich an die Nase greifen und einmal überlegen, ob nicht eine Schuldnerberatung ein mehr als angemessener Ratschlag gewesen wäre.
Die psychischen Probleme der Frau Kellermayr äußern sich für psychologische Laien wie eine handfeste Paranoide Persönlichkeitsstörung. Sie äußerte aufgrund verschiedener Online-Botschaften immer mehr Angst und Panik und ließ sich auch zur Errichtung eines teuren Panic-Rooms und der Einstellung eines Sicherheitsmannes verleiten. Die horrenden Kosten dafür dürften ihre angespannte Lage nicht verbessert haben.
Im Laufe des Prozesses kommt auch immer mehr zum Vorschein, wie viele “gute Journalisten der guten Medien” sich um sie geschart hatten, um ihre Lage für sich auszunutzen und auf dem Rücken der Frau Kellermayr politisches Kleingeld gegen die “bösen Impfgegner” herauszuschlagen. Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass einige dieser Einflüsterer die Ängste und Sorgen der Frau Dr. nicht etwa kalmiert, sondern vielmehr aufgeblasen und befeuert haben. Richtig wäre gewesen, beruhigend auf sie einzuwirken und ihr auch nahezubringen, dass ein paar Internet-Nachrichten von namenlosen Spinnern schlichtweg irrelevant und kein Grund zur Sorge sind. Doch damit lassen sich keine Schmierenblättchen verkaufen.
Besonders schockierend ist der Umstand, dass in der Nacht vor Kellermayers Tod einer dieser Journalisten-Gutmenschen, die viele “moralisch hochwertige” Texte über die Ärztin verfasst haben, eineinhalb Stunden mit ihr telefoniert hat. Der Herr stammt aus dem Schreibstall des tendenziösen Blatts “der Standard”. Vor Gericht entschlägt er sich der Aussage, dabei wäre es außerordentlich interessant gewesen, was in den letzten Stunden vor dem Suizid gesprochen wurde.
Einer anderen Zeugin hatte Kellermayr immer wieder Suizidgedanken gebeichtet, bis sie ihr zuletzt schrieb “ich habe mir jetzt einen Strick gekauft”. Die Zeugin informierte nach eigener Aussage immer wieder Ärzte, welche aber keine Unterbringung veranlassten, wie man es bei Suizidgefahr sonst erwarten würde. Warum das so ist, kann sich die Zeugin nicht erklären. Dass die Welt klein ist, stellt sich heraus, als klar wird, dass es sich bei der prominenten Dame um die Lebensgefährtin des damaligen Gesundheitsministers Rudolf Anschober handelt, deren Mutter bei Kellermayr in Behandlung war.
An dieser Stelle muss auch Zeit für die von vielen Menschen getätigte Aussage sein, dass Frau Kellermayr eine fürsorgliche und bemühte Ärztin gewesen sei, die alles für das Wohlergehen ihrer Patienten unternommen habe. Dies sagten nicht nur besagte Zeugin sondern viele, die sie kannten. Und auch das macht den Todesfall und den Umstand, dass man sie mit ihren psychischen Problemen weitgehend alleine ließ, umso schlimmer.
Wieder andere Zeugen sagten aus, Kellermayr habe ihnen gegenüber geäußert, sie wolle sich eine Schusswaffe kaufen oder habe eine gekauft, um sich in oder vor einem Ministerium zu erschießen. Damit wollte sie ein Zeichen setzen. Auch hier stellt sich die Frage, ob wirklich alle möglichen Meldungen bei Polizei und Rettung gemacht wurden – bei solchen Drohungen ist es äußerst fragwürdig, weshalb ein Mensch nicht von Fachärzten genau untersucht und beobachtet wird.
Es wird immer klarer, Frau Dr. Kellermayr wurde von vielen “Spielern” der Operettenrepublik Österreich für eigene Zwecke benutzt, ihr Tod als Bauernopfer billigend in Kauf genommen. Dutzende wussten von ihren Selbstmordplänen, kaum jemand versuchte überhaupt einzuschreiten. Nun instrumentalisiert man diesen Tod, um gegen Andersdenkende zu hetzen. Der Angeklagte ist wahrscheinlich die Person, die am wenigsten Mitschuld am Ableben der Ärztin trägt.
Tatsächliche Gewalt- und Morddrohungen kamen von einem anonymen Spinner, der sich “Claas” oder auch “Claas der Killer” nannte – und für seine Schreiben die Tarnung des Darknets nutzte. Immer wieder muss die Richterin darauf hinweisen, dass diese Aussagen nicht dem Angeklagten zuzuschreiben sind und dies auch nicht verhandelt wird. Warum? Weil in der medialen Vorverurteilung der gleichgeschalteten Medienmeute nicht differenziert wird. Dem diesbezüglich unschuldigen Roman M. werden die drastischen Aussagen von Claas direkt und indirekt in die Schuhe geschoben. Die Meute verlangt nach seinem Kopf, brüllt nach einem Schuldurteil.
Wird Roman M. in der Sache verurteilt, wäre es ein absolutes Schandurteil gegen die Meinungsfreiheit. In Folge müsste jeder mit schwerer rechtlicher Verfolgung rechnen, der überhaupt mit anderen Menschen kommuniziert – denn labile Persönlichkeiten könnten durch jede Ansprache zu Verzweiflungstaten getrieben werden. Wird er freigesprochen, werden Justizministerium und Presse die Revision fordern. Am kommenden Mittwoch wird das Urteil erwartet – für die Hass-Medien, die beim Thema Corona nach wie vor keine Aufarbeitung kennen, wird die Hetze in jedem Fall weitergehen.
Die Stoßrichtung der Staatsanwaltschaft geht tatsächlich in die Richtung: Roman M. hätte vorher wissen müssen – durch Hellseherei oder Wahrsagerei ist unklar – dass die Dame, der er seine Beschwerdeschreiben schickte, psychisch labil ist. Übrigens: Seine Ankündigung, Kellermayr vor Gericht bringen zu wollen, verfasste M. am 21. Februar 2022. Der Suizid erfolgte am 29. Juli 2022. Dafür ist er wegen gefährlicher Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 3 StGB angeklagt, gefordert wird eine Bestrafung nach § 106 Abs 2 StGB Nötigung mit Todesfolge – mit der Maximalandrohung von 10 Jahren Haft. Für juristische Laien wirkt dies wie ein Missbrauch der Staatsgewalt in voller Härte – gegen all jene, die sich der Corona-Einheitsmeinung nicht beugen und nicht schweigen wollten. Dass an den Vorwürfen nichts dran ist, sah die deutsche Staatsanwaltschaft schon viel früher ein, sie stellte die Ermittlungen ein.
Ein Schlusssatz sei mir noch erlaubt: Die Einheitspresse gefällt sich mit der Formulierung, der Angeklagte wäre in Deutschland “einschlägig vorgemerkt”. Das ist eine unfassbar dumme Aussage, die ausschließlich dem Framing und der Vorverurteilung dient. Natürlich ist er nicht wegen des Verfassens von Klagedrohungen vorgemerkt, vorbestraft oder sonstwie auffällig geworden. Er hatte in seiner Jugend einige Male Ärger mit dem Gesetz, unter anderem wegen Raufhandels. Diese Taten sind allesamt lange abgebüßt, sie ihm vorzuwerfen. Der Vorwurf ist in Österreich strafbar – was in den Systemmedien aber niemanden schert (§ 113 StGB Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung). Mit den Mails an Frau Dr. Kellermayr hat dieser Vorgeschichte nichts zu tun.
Ein weiteres umfassendes Interview zum Fall ist auch bei AUF1 zu sehen, das leider aktuell nicht auf YouTube verfügbar ist. Direktlink zu AUF1.