Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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SVP fordert eine grundlegende Neudefinition des Asylbegriffs

Angesichts der drohenden Einwanderungswelle aus Afghanistan hat die SVP-Fraktion eine Dringlichkeitsdebatte über Asyl und Zuwanderung in der laufenden Herbstsession gefordert. Zur Vorbereitung dieser Debatte, die nächste Woche stattfinden wird, hat die SVP zwei dringliche Interpellationen eingereicht. Sie will insbesondere wissen, ob der Bundesrat bereit ist, das Schweizer Asylgesetz so zu ändern, dass es sich ausschliesslich auf Krisen in Nachbarländern konzentriert.

 

Die durch die Personenfreizügigkeit und das Asylwesen ausgelöste massive Zuwanderung geht ungebremst weiter. Besonders schockierend ist, dass das Schweizer Recht allgemeine und gruppierte Zulassungen vorsieht. Ablehnende Bescheide bedeuten nicht zwangsläufig, dass abgelehnte Asylbewerber die Schweiz verlassen müssen. Angesichts der bevorstehenden Welle von afghanischen Asylbewerbern fordert die SVP in der aktuellen Debatte Antworten auf Fragen zu Asyl und Zuwanderung. Zu diesem Zweck hat sie zwei Interpellationen eingereicht: 21.4002 „Paradigmenwechsel in der Asylpolitik aufgrund der bevorstehenden Migrationswelle aus Afghanistan“ und 21.4005 „Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat zur Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung?

Artikel 121a der Bundesverfassung legt fest, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländern selbständig steuert. Dieser Artikel, der seit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative in der Verfassung verankert ist, ist bis heute nicht umgesetzt worden. Mit der Interpellation 21.4002 schlägt die SVP-Fraktion unter anderem vor, das geltende allgemeine Asylgesetz durch ein neues Gesetz für Krisensituationen in Nachbarländern zu ersetzen.

Quelle: SVP/UDC


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