
Während mittelose Senioren wegen Nichtbezahlen der GEZ-Gebühr wochenlang inhaftiert werden, reagiert die Justiz wesentlich „sensibler“, wenn Gesetzesbrecher „Schutzsuchende“ sind. In unserem Fall sind es zwei Syrer, die beim Versuch einen Geldautomaten einer Bank zu sprengen „gestört“ und – schon wieder auf der Flucht – auch gestellt wurden.
BILD dazu:
„Nach der spektakulären Jagd mit Streifenwagen und Hubschrauber konnte die Polizei die beiden Syrer Ahmed L. (20) aus Aschaffenburg und Rami A. (21) aus Northeim in Feldern an der L461 stellen. Auf ihrer Flucht hatten sie zuvor ihren Chevrolet Epica in einen Graben gesetzt. Im Wagen entdeckten die Ermittler Sprengmaterial.“
So weit, so schlecht. Es ist ja nichts Ungewöhnliches, dass sich unter den Bereicherern jede Menge Schwerstkriminelle befinden und ungewöhnlich ist auch nicht, dass derartige Elemente von den Gerichten bevorzugt mit Glaceehandschuhen angefasst werden. Warum sollte es ausgerechnet in diesem Fall anders sein? Eben – und deshalb ließ die Haftrichterin die beiden Goldstücke sofort wieder laufen.
„Unwürdiger Zustand“
Da trat jedoch ein weiteres Unbill ein. Die Kleidung der beiden Herren wurde zwecks Spurensicherung sichergestellt und Geld für die Heimreise war auch keines da, die Fachkräfte gaben an, mittelos zu sein. Haben sie das Geld vorhergegangener Automatensprengungen, die man ihnen anlastet, bereits verjubelt oder bloß wo gebunkert? No problem – Marcin Raminski, Anwalt von L., stattete beide aus: „Sie waren mittellos. So können sie nicht nach Hause fahren. Ein unwürdiger Zustand“.
Um diesen unwürdigen Zustand zu beenden gab der Jurist den beiden Geld für die Heimfahrt. Zuvor ging man dann noch in provisorischen Schutzanzügen shoppen.
Die Kripo prüft, ob das Duo auch für die sechs weiteren Geldautomaten-Sprengungen im Raum Hannover seit Mitte Juni mitverantwortlich ist. Schaden: mehrere Zehntausend Euro. Spielt ja alles keine Rolle. Hautsache, alles ist bunt und weltoffen und den „Flüchtlingen“ geht es gut…