Ein 25-jähriger Syrer soll im November 2023 zunächst eine Seniorin in ihrer Wohnung angegriffen haben. Daraufhin wurde er festgenommen, doch eine Staatsanwältin sah keinen dringenden Tatverdacht. Der Mann wurde freigelassen und vergewaltigte am Folgetag eine junge Frau. Nun muss er sich für beide Straftaten vor dem Landgericht Berlin verantworten.
Am Nachmittag des 24. November 2023 soll der 25-Jährige eine Rentnerin in ihrer Wohnung in Moabit angegriffen haben. Er soll bei der 78-Jährigen geklingelt, sie in die Wohnung gedrängt, in den Schwitzkasten genommen und gewürgt haben. Als Nachbarn der Frau zu Hilfe kamen, floh er, konnte aber kurz darauf festgenommen werden. Doch er wurde nicht dem Haftrichter vorgeführt, sondern freigelassen. Aus Sicht der Staatsanwältin war seine „Identifizierung nicht hinreichend gesichert“. Daher ging sie davon aus, dass kein „dringender Tatverdacht“ bestünde.
Nach seiner Freilassung am Folgetag kehrte der Syrer in die Migrantenunterkunft in Lichterfelde, die er bewohnte, zurück. Dort soll er eine 23-jährige Bewohnerin vergewaltigt haben – so soll er die junge Frau an der Tür zu ihrem Zimmer überwältigt, die Tür versperrt und sich dann an ihr vergangen haben. Als andere Bewohner, durch die Hilfeschreie des Opfers alarmiert, das Zimmer betraten, flüchtete der Täter.
Es wurde Haftbefehl erlassen, am 28. November erfolgte die Festnahme. Nun steht der 25-Jährige für beide Straftaten vor Gericht und muss sich wegen Körperverletzung, versuchter sexueller Nötigung und Vergewaltigung verantworten. Es sind zehn Prozesstage anberaumt, das Urteil soll am 12. August verkündet werden.
Die Fehleinschätzung der Staatsanwältin hat dazu geführt, dass eine junge Frau Opfer einer Vergewaltigung wurde. Überhaupt drückt die deutsche Justiz gerade bei migrantischen Gewalttätern gerne mal ein Auge zu. Die volle Härte des Gesetzes bekommen im besten Deutschland, das es jemals gab, scheinbar nur mehr Regierungskritiker zu spüren. Es bleibt die Hoffnung, dass das Gericht in diesem Fall kein Kuschelurteil fällt.