Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Totschläger von Augsburg schlug wieder zu: Gerade erst aus Haft entlassen, wieder auf der Flucht

Ein Menschenleben hat der 24-Jährige bereits auf dem Gewissen: 2019 schlug Halid S. einen Feuerwehrmann tot und saß dafür eine kurze Haftstrafe ab. Die Kuscheljustiz entfaltete ihre zweifelhafte Wirkung: Kaum auf freiem Fuß, wird er bereits erneut wegen einer schweren Straftat gesucht. Zusammen mit drei Komplizen soll er vor gut einer Woche in der Augsburger Innenstadt zwei Männer so zusammengeschlagen haben, dass beide stationär im Krankenhaus behandelt werden mussten.

In dem Fall ermitteln die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) der Generalstaatsanwaltschaft München und die Kriminalpolizei Augsburg. Grund dafür sei, dass es “Anhaltspunkte für einen queerfeindlichen Hintergrund” der Attacke gebe.

Laut Pressemitteilung wurden zwei Männer am frühen Sonntagmorgen (23. März) in der Augsburger Maximilianstraße von mehreren Personen sexuell beleidigt – unter anderem soll das Wort „Schwuchtel“ gefallen sein – und angegriffen. Dabei soll die Gruppe zunächst auf einen 28-Jährigen losgegangen sein und ihn geschlagen haben. Sein 26-jähriger Begleiter, der zu Hilfe eilte, sei ebenfalls geschlagen worden. Die deutlich alkoholisierten Angreifer sollen auf ihre Opfer eingetreten haben, unter anderem gegen den Oberkörper und den Kopf – beide erlitten schwere Verletzungen und mussten stationär in einem Krankenhaus behandelt werden.

Am Freitag (28. März) teilte die Augsburger Polizei mit, dass drei Männer zwischen 22 und 24 Jahren festgenommen wurden. Gegen die Verdächtigen sei Haftbefehl wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung erlassen worden. Sie befänden sich in Untersuchungshaft. Zur Identität der Festgenommenen machten die Behörden keine Angaben – alle sollen einen Migrationshintergrund haben. Ein vierter Beteiligter soll untergetaucht sein. Bei ihm soll es sich ausgerechnet um den polizeibekannten Straftäter Halid S. handeln, wie dessen Anwalt gegenüber dem “Bayerischen Rundfunk” bestätigte.

Halid S., der die deutsche, türkische und libanesische Staatsbürgerschaft besitzt, hatte am Nikolaustag 2019 als 17-Jähriger in Augsburg einen Feuerwehrmann totgeschlagen. Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Der 49-jährige Familienvater war mit seiner Frau und einem befreundeten Paar auf dem Heimweg vom Christkindlesmarkt. Auf dem Königsplatz war er in einen Streit mit einer Gruppe betrunkener Jugendlicher geraten, die eine Zigarette schnorren wollten. Im Verlauf schlug S. dabei dem 49-Jährigen mit der Faust ins Gesicht. Das Opfer erlitt infolge des Schlages eine Hirnblutung und starb kurz darauf. Anschließend verprügelte der 17-Jährige zusammen mit zwei Freunden den 50 Jahre alten zweiten Mann und verletzte ihn schwer.

Die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg verurteilte den Haupttäter Halid S. wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

Halid S. wurde nach dem Jugendrecht verurteilt und ist mit einer milden Strafe davongekommen. Die Strafe für eine Körperverletzung mit Todesfolge hätte auch nach dem Jugendgerichtsgesetz eine Haftstrafe bis zu zehn Jahre sein können. Da im Jugendrecht nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht, fallen die Strafen in den meisten Fällen geringer aus. Die Haftstrafe hat S. mittlerweile abgesessen. Nur wenige Monate nach seiner Entlassung aus der Haft wird er bereits erneut wegen einer Gewalttat gesucht – die Kuscheljustiz im besten Deutschland aller Zeiten hat wieder zwei Opfer gefordert.

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