Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Trotz gesetzlichem Verbot: Auf Facebook wird Leihmutterschaft und Babyhandel beworben

Für die nicht gewählte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist „Desinformation“ der schlimmste Gegner – deshalb beschäftigt man sich rund um die Uhr mit Zensur und Unterdrückung auf Sozialen Medien. Was man hingegen nicht im Griff hat – oder wo man absichtlich wegschaut – sind menschenverachtende Angebote wie der offen betriebene Babyhandel. Das Online-Magazin „Erstaunlich“ hat aufgedeckt, dass ebendort illegale Kinderhandel-Angebote geschaltet werden – auch in Deutschland und Österreich.

Es erinnert an US-Krimiserien, wo die Leihmuttschaft häufig als Motiv für verschiedene kriminelle Aktivitäten im Mittelpunkt steht. Auf Facebook wird von einem „Center for Medical Services“ ungeniert um Leihmütter geworben. Diese wären „Helden“. Im Endeffekt ist dieses Geschäft kaum etwas anderes als Menschen- und Kinderhandel, der bei Mutter und Kind große psychische Schäden und Leid anrichtet.

Dabei dürfte es sich um eine gut organisierte kriminelle Organisation handelt, die ebenso gut und schnell ihre Spuren verwischt. Der Link führte zur Internetseite https://find-surrogacy-clinics.today/ – die inzwischen verwaist ist und nur noch themenfremde Werbung beinhaltet. Als die Seite noch aktiv war, wurden dort Babys zwischen 30.000 und 70.000 Euro zum Kauf angeboten. Brisant: das Internet-Archiv archive.org wirft einen Fehler aus, wenn man versucht, gespeicherte Versionen der Seite zu suchen.

Die Anbieter dürften also genau gewusst haben, dass sie im widerrechtlichen Raum operieren, haben einige Tage nach „Kunden“ gefischt und nun alle Spuren beseitigt. Die Angebote richteten sich auch direkt und absichtlich an den deutschen Sprachraum.

Wie Erstaunlich.at in einem kurzen Artikel darlegt, ist die Rechtslage in Österreich klar. Die Leihmutterschaft ist in Österreich nach §§ 2 und 3 Fortpflanzungsmedizingesetz verboten. So ist auch die Gesetzeslage in Deutschland, Leihmutterschaft und Eizellspende sind verboten, wobei es Bemühungen gibt, die Eizellspende zu erlauben. (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetz zum Schutz von Embryonen (ESchG),  § 13 c, § 14b Abs. 1 und 2 Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG)).

Kundschaft in der LGBTQ-Szene zu verorten

Auf Webseiten von Homosexuellenverbänden wird indes ebenso für Leihmutterschaft geworben, was auch Teil der Lösung des Rätsels sein kann, wo hier überhaupt der Bedarf liegt. So freut sich der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands, dass sich weder eine Leihmutter noch die Käufer des Babys nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar machen würden. Straffreiheit sieht man dort auch nach §236 Abs. 1 Kinderhandel – wobei man da nach geltendem Recht vielleicht nicht so sicher sein sollte. Weiters wird betont, dass Leihmutterschaft im Ausland in Deutschland nicht strafbar wäre. Man könnte dies also als Anstiftung zum Kauf von Babys im Ausland interpretieren.

Offensichtlich funktioniert es eben doch nicht so, wie Grüne und Linke Politiker propagieren, dass Menschen ihr Geschlecht nach Belieben wechseln können und dann plötzlich ein Mann Babys gebären kann. Folglich müssen Menschen, welche die LGBTQ-Spielarten leben, andere Wege finden, um an Kinder zu gelangen.

Was Facebook betrifft, zeigt sich einmal mehr, dass zwar die Unterdrückung abweichender Meinungen wunderbar funktioniert – man aber Schwerstkriminellen Tür und Tor öffnet, selbst im Bereich des Menschenhandels. Es kann niemand erklären, weshalb eine KI-gestützte Automatik die oben gezeigten Anzeigen nicht identifizieren kann – aber gleichzeitig ein Foto von Spargel als sexuell anzüglich gelöscht wird. Unter diesen Gesichtspunkten wäre es möglicherweise die Pflicht der Staatsanwaltschaften, Facebook als Beitragstäter in Betracht zu ziehen.

Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Artikel: Schockierend: Babys als „Handelsware!“

Ähnliche Nachrichten