Von MANFRED ROUHS | Kurz nach der US-Präsidentschaftswahl ging Mark Zuckerberg nach Canossa ins Weiße Haus, tat öffentlich Abbitte für Sperren von Facebook-Seiten seiner Anhänger, zahlte dafür 25 Millionen US-Dollar Entschädigung und gelobte Einsicht und Besserung für die Zukunft. In Europa dagegen werden weiterhin Facebook-Seiten von Trump-Unterstützern gesperrt. Die Meinungsfreiheit des Meta-Konzerns gilt nur für US-Bürger, nicht für Europäer.
So hat Facebook am 6. Oktober 2024 auch meine Seite facebook.com/SignalFuerDeutschland/ ohne Angabe von Gründen gesperrt. Sie hatte 29.840 Follower und wurde monatlich von etwa 500.000 bis einer Million Nutzern besucht. Der Versuch, die Sperre per Einstweiliger Verfügung durch ein deutsches Gericht aufheben zu lassen, scheiterte: Nach dem Landgericht Berlin hat auch das Oberlandesgericht (Kammergericht) die deutsche Justiz in dieser Sache für unzuständig erklärt und mich darauf verwiesen, in Irland am europäischen Sitz des Meta-Konzerns zu klagen. (Beschluss 10 W 100/24)
Das werde ich nicht tun. Die Erfolgschancen in der Sache tendieren dort gegen Null, während in Deutschland aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) klar ist, dass Facebook nicht berechtigt war, meine Seite ohne Angabe von Gründen zu sperren.
Die nachgeordneten Gerichte verfolgen eine Strategie konsequenter Arbeitsvermeidung, indem sie sich in den Fällen für unzuständig erklären, in denen Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken irgendetwas mit politischen Vereinen oder Parteien zu tun haben. Bestimmungen, die eine Zuständigkeit der Gerichte am Sitz der von Zensurmaßnahmen Geschädigten bestimmen, seien „auf Vereine und politische Parteien in Ermangelung einer Regelungslücke auch nicht entsprechend anwendbar“, formuliert das Gericht in seinem oben verlinkten Beschluss auf Seite 3 oberhalb des Punktes „B.“.
Für eine Sache nicht zuständig zu sein, ist das Beste, was einem Gericht passieren kann. Dagegen hätte ich keine Chance, falls nicht der Bundesgerichtshof 2021 anders geurteilt hätte.
Gegen diese Unzuständigkeits-Rechtsprechung muss ich den Weg durch die Instanzen gehen bis zum Bundesgerichtshof und notfalls auch bis zum Bundesverfassungsgericht! Täte das niemand, dann könnte in Deutschland jedermann ohne Chance auf juristische Gegenwehr völlig willkürlich von den Betreibern sozialer Netzwerke zensiert werden, sofern er irgendetwas mit Vereinen oder politischen Parteien zu tun hat.
Denn das ist gerade der Kern der bisherigen einstweiligen Beschlüsse: Wer sich politisch organisiert, soll weniger Rechte haben als Privatpersonen ohne Vereins- oder Partei-Anbindung. Eine völlig absurde Rechtsprechung, die demokratischen Normen und dem Prinzip der freien Meinungsäußerung entgegengerichtet ist!
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PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs, Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL herausgibt und täglich im Internet publiziert. Bitte folgen Sie ihm hier bei X! Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.

