Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Tübingen: Jobcenter-Mitarbeiterin angegriffen – Eritreer sofort wieder auf freiem Fuß

Im Jobcenter im baden-württembergischen Tübingen kam es am Freitag zu einem Großeinsatz der Polizei: Ein arbeitsloser Mann aus Eritrea hatte während eines Beratungsgesprächs eine Angestellte mit einem Messer bedroht. Die Polizei konnte den Eritreer zwar festnehmen, doch da die Staatsanwaltschaft keinen Haftbefehl beantragte, kam der wegen Diebstahls Vorbestrafte sofort wieder auf freien Fuß. In Deutschland wird scheinbar erst interveniert, wenn schon ein Toter zu beklagen ist…

Gegen 10.20 Uhr führte eine Jobcenter-Mitarbeiterin ein Beratungsgespräch mit einem arbeitslosen Eritreer (28), als dieser laut Polizei „aus bislang ungeklärtem Grund“ ein Messer zog und die Frau bedrohte. Die Angestellte konnte aus dem Raum flüchten und die Tür hinter sich verschließen.

Die herbeigerufene Polizei rückte mit mehreren Streifenwagen und Hunden an und sperrte das Gebäude ab. In einem günstigen Moment konnten die Beamten den eingesperrten Mann unverletzt überwältigen und festnehmen. Der 28-Jährige wurde zum Revier gebracht und die Tatwaffe beschlagnahmt.

Allerdings ist der Eritreer, der wegen Diebstahls vorbestraft sein soll, bereits wieder auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft erließ keinen Haftbefehl, da die Straftat Bedrohung nicht ausreichen würde, um jemanden wegen Wiederholungsgefahr zu inhaftieren – somit hätten die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen, wie ein Sprecher erklärte.

Die betroffene Jobcenter-Mitarbeiterin musste nach dem Vorfall psychologisch betreut werden.

Im schönen, bunten Deutschland, dem besten, das es jemals gab, ist also Bedrohung mit einem Messer kein Inhaftierungsgrund. Schreitet die Justiz erst ein, wenn es Verletzte oder gar Tote gegeben hat? Fest steht, dass der Staat die Bürger nicht mehr schützen kann. Aufgrund der unkontrollierten Massenmigration steigt auch die Anzahl der Straftaten, aber nicht einmal abgelehnte Asylbewerber, die schwere Verbrechen begangen haben, werden abgeschoben. Sollte nicht eigentlich schon die Bedrohung mit einem Messer wie in diesem Fall ein Grund für Abschiebehaft sein?

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