Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Turiner Gerichtsurteil: Impfpflicht ist rechtswidrig

Eine weitere positive Nachricht für italienische Arbeitnehmer, die durch die Impfpflicht diskriminiert wurden. Diesmal ist es das Arbeitsgericht Turin, das dem suspendierten Gesundheitspersonal Gerechtigkeit widerfahren lässt, berichtet Byoblu.

In einer Entscheidung vom 3. Mai 2023 erhält eine Mitarbeiterin der piemontesischen Gesundheitsbehörde Schadensersatz, die Erstattung der Prozesskosten und vor allem die Bestätigung der Unrechtmässigkeit der Verpflichtung.

Dies ist nicht das erste und wird vermutlich auch nicht das letzte Urteil sein, das die Auffassung des Verfassungsgerichts widerlegt, die Impfpflicht für das Gesundheitspersonal sei verfassungskonform gewesen. Florenz, Pisa, Ivrea, Neapel: immer häufiger geben die Richter denjenigen Recht, die den Mut hatten, sich trotz Erpressung nicht impfen zu lassen.

Der Fall von Turin ist allerdings von besonderer Bedeutung, wie Byoblu anmerkt. Die Betroffene ist nämlich Leiterin der regionalen Gesundheitsbehörde. Absurd dabei: Ihr Gehalt wurde gekürzt, obwohl sie Aufgrund einer Krankheit von der Arbeit fernbleiben musste. Wie Byoblu anmerkt, konnte sie somit, da sie ihre Wohnung nicht verliess, «keinen Schaden anrichten, ob «geimpft» oder nicht. Das Portal kommentiert:

«Nach der perversen Logik des Systems ist es jedoch immer und in jedem Fall ein Fehler, sich gegen die Impfpflicht ausgesprochen zu haben, und jeder Widerspruch tritt somit in den Hintergrund. Wenn man dann noch bedenkt, dass es sich bei der betreffenden Person um eine Angehörige der Gesundheitsberufe handelt, noch dazu um eine leitende Angestellte, kann die Strafe nur exemplarisch sein.»

Der Richter erklärte jedoch:

«Im Namen des italienischen Volkes stellt das ordentliche Gericht der Turiner Arbeitsabteilung die Unrechtmässigkeit der Suspendierung fest.»

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