Eine weitere positive Nachricht für italienische Arbeitnehmer, die durch die Impfpflicht diskriminiert wurden. Diesmal ist es das Arbeitsgericht Turin, das dem suspendierten Gesundheitspersonal Gerechtigkeit widerfahren lässt, berichtet Byoblu.
In einer Entscheidung vom 3. Mai 2023 erhält eine Mitarbeiterin der piemontesischen Gesundheitsbehörde Schadensersatz, die Erstattung der Prozesskosten und vor allem die Bestätigung der Unrechtmässigkeit der Verpflichtung.
Dies ist nicht das erste und wird vermutlich auch nicht das letzte Urteil sein, das die Auffassung des Verfassungsgerichts widerlegt, die Impfpflicht für das Gesundheitspersonal sei verfassungskonform gewesen. Florenz, Pisa, Ivrea, Neapel: immer häufiger geben die Richter denjenigen Recht, die den Mut hatten, sich trotz Erpressung nicht impfen zu lassen.
Der Fall von Turin ist allerdings von besonderer Bedeutung, wie Byoblu anmerkt. Die Betroffene ist nämlich Leiterin der regionalen Gesundheitsbehörde. Absurd dabei: Ihr Gehalt wurde gekürzt, obwohl sie Aufgrund einer Krankheit von der Arbeit fernbleiben musste. Wie Byoblu anmerkt, konnte sie somit, da sie ihre Wohnung nicht verliess, «keinen Schaden anrichten, ob «geimpft» oder nicht. Das Portal kommentiert:
«Nach der perversen Logik des Systems ist es jedoch immer und in jedem Fall ein Fehler, sich gegen die Impfpflicht ausgesprochen zu haben, und jeder Widerspruch tritt somit in den Hintergrund. Wenn man dann noch bedenkt, dass es sich bei der betreffenden Person um eine Angehörige der Gesundheitsberufe handelt, noch dazu um eine leitende Angestellte, kann die Strafe nur exemplarisch sein.»
Der Richter erklärte jedoch:
«Im Namen des italienischen Volkes stellt das ordentliche Gericht der Turiner Arbeitsabteilung die Unrechtmässigkeit der Suspendierung fest.»