Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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UK: Polizei wegen Einschüchterung kritisiert – Frau nach Anti-Labour-Facebook-Posts aufgesucht und das hatte sie gepostet

Die britische Polizei sieht sich erneut mit Vorwürfen der Einschüchterung konfrontiert, nachdem Beamte vor der Haustür einer Frau erschienen, die kritische Kommentare über die regierende Labour-Partei auf Facebook gepostet hatte. Kritiker warnen, dass sich die Polizei zunehmend als politisches Instrument missbrauchen lasse – eine Praxis, die mit demokratischen Prinzipien unvereinbar sei.

Neben der offensichtlichen Einschränkung der Meinungsfreiheit verschwenden solche Maßnahmen wertvolle Polizeireserven in einem Land, in dem die Kriminalitätsrate stetig steigt.

Polizei konfrontiert Frau nach Facebook-Postings

Die 54-jährige Helen Jones hatte in Facebook-Gruppen kritische Kommentare über Labour-Politiker verfasst – nur 48 Stunden später stand die Polizei vor ihrer Tür.

Der Auslöser war ein Skandal innerhalb der Labour-Partei, bei dem Ratsmitglieder und Abgeordnete involviert waren. Besonders brisant: Gesundheitsminister Andrew Gwynne trat zurück, nachdem bekannt wurde, dass er in einer WhatsApp-Gruppe den Wunsch geäußert hatte, eine ältere Frau, die nicht Labour wählte, möge vor der nächsten Wahl sterben.

Jones kritisierte daraufhin den Stockporter Labour-Ratsherrn David Sedgwick und forderte in zwei Facebook-Gruppen – einer geschlossenen und einer öffentlichen – dessen Rücktritt.

Ihre Beiträge lauteten unter anderem:

  • „Hoffen wir, dass er das Anständige tut und zurücktritt. Ich glaube aber, dass sein Ego das nicht zulassen wird.“
  • „Sieht nicht gut aus für Cllr Sedgwick!!!“

Kurz darauf stand die Polizei vor ihrer Tür.

„Jemand hat mit uns über Ihre Social-Media-Beiträge gesprochen“

Jones, eine Schulverwalterin, befand sich zu Hause und kümmerte sich um ihr Enkelkind, als die Beamten sie aufsuchten. Später erhielt sie einen Anruf, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass eine Beschwerde gegen sie eingegangen sei.

„Jemand hat mit uns über Ihre Beiträge in den sozialen Medien gesprochen“, erklärte einer der Polizisten, ohne anzugeben, wer sich beschwert hatte.

Dies deutet darauf hin, dass es sich um eine sogenannte „Non-Crime Hate Incident“-Meldung handelte – eine Praxis, bei der nicht strafrechtlich relevante Äußerungen dennoch von der Polizei erfasst werden.

„Habe ich gegen das Gesetz verstoßen?“ – „Nein.“

Jones fragte die Beamten direkt, ob sie gegen ein Gesetz verstoßen habe oder ob sie strafrechtliche Konsequenzen befürchten müsse, falls sie weiterhin solche Inhalte poste.

Die Antwort lautete „nein“ und „nein“.

Als Jones wissen wollte, was die Polizei dann eigentlich bezwecke, lautete die Antwort: „Wir können nicht viel tun, wir geben Ihnen nur Ratschläge.“

Für Jones sowie zahlreiche Oppositionspolitiker und Rechtsaktivisten war dies nichts anderes als eine Einschüchterungstechnik.

„Es war tatsächlich ziemlich beängstigend. Ich dachte, ich sollte am besten für den Rest meines Lebens schweigen, weil man heutzutage einfach nichts mehr sagen darf.“

Die Polizei verteidigte ihr Vorgehen mit der Begründung, sie sei „verpflichtet gewesen, Jones über die Beschwerde zu informieren“.

Rechtsexperten halten dagegen: Eine rechtliche Verpflichtung, Bürger über eine Beschwerde zu informieren, existiert nur dann, wenn eine formelle Untersuchung eingeleitet wurde – was hier nicht der Fall war.

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