Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ukraine-Krieg & Neutralität: „Österreich macht sich schuldig“

Im Ukraine-Konflikt verletzt Österreich seine Neutralitäts-Pflichten und übt wirtschaftliche Gewalt aus. Ihre kriegerische Politik habe die EU von den USA abgekupfert, sagt Völkerrechtler Prof. Dr. Michael Geistlinger in Teil 2 des exklusiven AUF1.INFO-Interviews. 

Bezüglich des Ukraine-Konflikts hat Österreich seinen Weg der Neutralität verlassen. Wie ist es einzuordnen, dass auch Österreich die Sanktionen gegen Russland unterstützt hat?

Sanktionen ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrats zu verhängen, bedeutet einen Bruch der UN-Satzung und zweier Grundprinzipien der UN-Satzung, des Interventionsverbots und des Gewaltanwendungsverbots. Der Gewaltbegriff der UN-Satzung umfasst auch wirtschaftliche Gewalt. Wenn Sanktionen gegen einen Staat verhängt werden, um in dessen politisches, wirtschaftliches, soziales oder kulturelles System einzugreifen und/oder diesen zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen, liegt Intervention in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates vor und wird wirtschaftliche Gewalt ausgeübt. Sanktionen ohne Genehmigung des Sicherheitsrats zu verhängen, war die übliche Praxis der USA, vor allem gegen die damalige Sowjetunion und mit ihr verbündete Staaten, insbesondere Kuba. Diese Sanktionen waren schlichtweg Machtmissbrauch und ein Völkerrechtsbruch.

Leider ist der EU nichts Besseres eingefallen, als diese Fehlentwicklung der Außenpolitik der USA abzukupfern und insbesondere gegen Russland und Venezuela einzusetzen. Eine Genehmigung des Sicherheitsrats der vereinten Nationen gemäß Artikel 41 UN-Satzung liegt nicht vor.

Österreich hat sich damit doppelt schuldig gemacht: Einmal, indem es die Erlassung von EU-Sanktionen ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrats grundsätzlich als außenpolitisches Instrument der EU zugelassen und unterstützt hat und zum Anderen, dass es sich an deren Umsetzung gegen Russland, Venezuela und andere Staaten beteiligt. Österreich bricht damit die UN-Satzung und die genannten Grundprinzipien und zugleich seine Neutralitätsverpflichtung, dass es 2014, als noch kein international bewaffneter Konflikt in der Ukraine vorlag, seine Pflichten als dauernd neutraler Staat in Friedenszeiten, und seit Februar 2022, seitdem ein international bewaffneter Konflikt in der Ukraine gegeben ist, seine Neutralitätspflichten im Kriegsfall verletzt. Österreichs Verhalten ist vom völkerrechtlichen Gewohnheitsrecht in Bezug auf die Verantwortlichkeit für völkerrechtliches Unrecht nicht gedeckt.

Österreich darf keine Waffen oder andere militärische Unterstützungen in die Ukraine liefern. Wie verhält sich das im Falle von Waffenlieferungen durch die EU?

Ob Österreich direkt Waffen liefert oder genehmigt und finanziert, dass die EU Waffen liefert, macht hinsichtlich seiner Neutralitätsverpflichtungen keinen Unterschied. In beiden Fällen behandelt Österreich die Kriegsführenden nicht gleich und begünstigt die Kriegsführung eines der beiden Kriegführenden. Es verletzt sowohl das Gleichbehandlungsgebot, als auch das Abstinenzgebot eines Neutralen im Kriegsfall.

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In Teil 3 der exklusiven Interview-Reihe wird abschließend auf die Bestrebungen in Österreich und der Schweiz eingegangen, die Neutralität abzuschaffen, was z.T. über massive Hetze betrieben wird.

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