Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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UN-Richterin mit Menschenrechtsausbildung wegen moderner Sklaverei verurteilt

In einem aufsehenerregenden Fall wurde die 49-jährige ugandische Richterin Lydia Mugambe in Großbritannien der modernen Sklaverei schuldig gesprochen. Die Verurteilung wirft ein schockierendes Licht auf die Diskrepanz zwischen ihrer beruflichen Stellung als UN-Richterin und Menschenrechtsexpertin und ihrem persönlichen Verhalten. Ist das die vielgerühmte “kulturelle Bereicherung”?

Mugambe, die an der Columbia Universität Menschenrechte studierte und sogar mit dem renommierten Vera Chirwa Menschenrechtspreis ausgezeichnet wurde, lockte laut Gerichtsurteil eine Landsfrau unter falschen Versprechungen nach Großbritannien. Dort zwang sie die Frau, ohne Bezahlung als Haushälterin zu arbeiten und ihre Kinder zu betreuen, während sie selbst an der Universität Oxford an ihrer Promotion arbeitete.

“Lydia Mugambe hat [das Opfer] ausgebeutet und missbraucht, indem sie dessen mangelndes Verständnis seiner Rechte auf angemessen bezahlte Beschäftigung ausnutzte und es über den Zweck seiner Einreise nach Großbritannien täuschte”, erklärte Staatsanwältin Caroline Haughey vor den Geschworenen.

Die Anklage umfasste mehrere schwerwiegende Vergehen: Verschwörung zur Erleichterung eines Verstoßes gegen das britische Einwanderungsrecht, Erleichterung der Einreise zum Zweck der Ausbeutung, Zwangsarbeit und Verschwörung zur Einschüchterung eines Zeugen. All diese Anklagepunkte fallen unter das britische Gesetz gegen moderne Sklaverei.

Besonders aufschlussreich war Mugambes Reaktion bei ihrer Festnahme, die von Polizeikameras festgehalten wurde. Als ihr mitgeteilt wurde, dass sie “unter dem Verdacht steht, jemanden in Sklaverei und Knechtschaft zu halten”, entgegnete sie empört: “Ich bin Richterin in meinem Land. Ich genieße sogar Immunität. Ich bin keine Verbrecherin.” Diese Berufung auf diplomatische Immunität erwies sich jedoch als haltlos. Der Polizeikommandant für Oxfordshire, Ben Clark, stellte klar: “Jegliche Immunität, die Mugambe als UN-Richterin genossen haben mag, wurde vom Büro des UN-Generalsekretärs aufgehoben.”

Die Staatsanwältin beschrieb den Fall als besonders verwerflich: “Eine junge Frau, die für die Bequemlichkeit von Frau Mugambes Leben hergebracht, aber misshandelt wurde – misshandelt von Frau Mugambe, einer Frau mit Macht und Intelligenz, die keine Skrupel hatte, nicht nur [das Opfer], sondern auch die Polizei zu belügen, als diese versuchte, ihre Sicherheit und ihr Wohlbefinden zu gewährleisten.” Die Urteilsverkündung löste im Gerichtssaal hörbare Reaktionen aus. Der Saal musste geräumt werden, als Mugambe Anzeichen “gesundheitlicher Probleme” zeigte. Die Strafmaßverkündung ist für den 2. Mai angesetzt.

Die Verurteilung steht in krassem Widerspruch zu Mugambes öffentlichem Image. 2019 erhielt sie den Vera Chirwa Menschenrechtspreis, der “einer Person verliehen wird, die sich durch engagierten Menschenrechtsaktivismus ausgezeichnet hat… zu einer bestimmten Menschenrechtssache beigetragen hat” und sich für “die Verbesserung des Lebens der Menschen in Afrika” eingesetzt hat.

Die ugandische Zeitung “Monitor” berichtete damals: “Sie wurde von der hoch angesehenen Universität Pretoria in Südafrika für ihren Beitrag zur Förderung der sozioökonomischen Rechte der Schwachen und zur Sicherstellung einer geschlechtergerechten Justiz in Afrika durch ihre mutige und wirkungsvolle richterliche Karriere ausgezeichnet.”

Nun hat ein britisches Gericht festgestellt, dass Mugambe, anstatt eine schutzbedürftige Frau zu verteidigen, diese stattdessen ausgebeutet hat. Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Integrität von Personen in Machtpositionen auf. Oder ist das einfach nur ein weiterer Fall von “kultureller Bereicherung”?

Mein neues Buch ist da: “Im Zensurwahn – Die Aushöhlung von Freiheit und Demokratie“.

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