Wo soll das noch enden? Selbst Kritik an der sogenannten Flüchtlingspolitik in Deutschland kann Volksverhetzung sein. So sieht es offenbar das Amtsgericht Düsseldorf!
Der Fall: Eine 74 Jahre alte Rentnerin aus der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt ist angeklagt, weil sie bei Facebook unter ein Statement von Robert Habeck „Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken“ folgende Worte schrieb:
„Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger.“
Für das Amtsgericht Düsseldorf scheint diese Kritik ein Vergehen der Volksverhetzung nach Paragraph 130 Strafgesetzbuch zu sein, sonst hätte es die Anklage nicht zugelassen. Anfang Dezember ist der Gerichtstermin.
Die 74-Jährige verteidigt sich: „Das ist keine Volksverhetzung, sondern mein Frust über die aktuelle Situation in Deutschland. Ich habe seit meinem 14. Lebensjahr – und bis ich 72 Jahre alt wurde – gearbeitet. Nebenher am Wochenende im Seniorenheim. Und auch in der Rente habe ich weiter mit Senioren gearbeitet. Ich habe rein gar nichts gegen Menschen, die hierherkommen, sich Arbeit suchen und sich darum bemühen, Teil dieser Gesellschaft zu werden – das habe ich in meinem Kommentar auch so abgegrenzt.“
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