Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Unfassbares Urteil aus Bayern beweist: Trans-Wahn dient Pädophilen und Kinderschändern

Ein 52-jähriger Mann stand in Hersbruck (Bayern) wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht. Aussagekräftig: Der Mann soll die fraglichen Dateien auf mehreren Geräten „stets griffbereit“ gehabt haben. Obwohl das Strafgesetzbuch für den Besitz von Kinderpornografie Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vorsieht, kam der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe glimpflich davon: Er gab nämlich an, sich als Transfrau zu identifizieren und die Bilder für seine „Identitätsfindung“ gebraucht zu haben. Das brachte ihm einen Strafbonus ein.

Die Nürnberger Nachrichten berichteten am 5. Februar hinter der Bezahlschranke über den Fall und titelten dabei, es habe sich beim Angeklagten um eine Frau gehandelt. In Wahrheit geht es um einen 52-Jährigen, der zum Tatzeitpunkt noch ein „Jürgen“ war, sich inzwischen aber als eine „Beate“ identifizieren will.

Mehr als 70 Dateien soll der Mann besessen haben, und das auf mehreren Geräten, was von der Staatsanwaltschaft als ein Zeichen für das starke Verlangen des Angeklagten bewertet wurde, sich die Bilder jederzeit anschauen zu können. Die Bilder zeigten halbnackte Kinder „in deutlich sexualisierter“ Form sowie Jugendliche mit nackten Genitalien und bei sexuellen Handlungen. Beispielhaft wird von Aufnahmen eines 14- bis 16-jährigen Mädchens beim erzwungenen Oralverkehr mit einem Mann berichtet.

Erst nach Razzia wollte der Mann plötzlich Transfrau sein

Die Ermittlungen begannen im Jahr 2021, nachdem das BKA einen Hinweis erhalten hatte. Es kam zur Razzia, bei der die verantwortlichen Beamten eine völlig verwahrloste Wohnung vorfanden. Brisant: Erst nach der Razzia gab der Mann öffentlich an, sich als Transsexueller zu fühlen.

Der 52-Jährige gab nun vor Gericht zu, die Dateien zu besitzen, behauptete aber, er fühle sich gar nicht sexuell zu Kindern und Jugendlichen hingezogen, sondern habe das Material zur „Identitätsfindung“ genutzt: Sie seien „Teil seiner Transsexuellengeschichte“. Er habe sich angeblich „schon als Kind als Frau gefühlt“. Weiterhin berief er sich auf seine „schwere Kindheit“ in einem Heim und gab an, er habe mit der Kinderpornografie etwas „nachholen“ wollen, das ihm „stets verwehrt geblieben“ sei. Es täte ihm angeblich aufrichtig leid, er hätte gar „nicht mit jemandem Sex haben“ wollen.

Angebliche Transsexualität wirkt für das Gericht scheinbar strafmildernd, denn man verurteilte den Mann lediglich zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte auf ein Jahr und sechs Monate plädiert, der Verteidiger des Angeklagten auf ein Jahr. Gesetzlich möglich sind beim Besitz von Kinderpornografie Freiheitsstrafen zwischen einem und fünf Jahren, Bewährung ist bei einem Strafmaß von unter zwei Jahren möglich. Was lernen Pädophile wohl daraus? Sollte man erwischt werden, identifiziert man sich flott als das andere Geschlecht und stilisiert sich zum Opfer? Wie soll die Justiz auch überprüfen, ob das Trans-Etikett nur ein willkommener Vorwand ist, wenn in Deutschland jeder Mensch völlig beliebig einmal pro Jahr sein Geschlecht auf dem Papier ändern kann und jeder kriminalisiert wird, der nicht in vollem Kadavergehorsam simpelste biologische Fakten leugnet?

Bezeichnend: Beim Portal „Queer.de“ jammerte man gerade erst am 4. Februar, die böse AfD und andere „Rechtsextreme“ würden das Thema Kindeswohl für „transfeindliche Propaganda“ instrumentalisieren und es ginge ihnen gar nicht um die Kinder, sondern man wolle einzig die armen und grundsätzlich so harmlosen Transsexuellen in ihren Rechten beschneiden. Dazu muss an dieser Stelle wohl nichts mehr gesagt werden.

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