Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ungarn: Orbán verankert Recht auf Bargeld in der Verfassung

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

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Ungarn: Orbán verankert Recht auf Bargeld in der Verfassung

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán setzt umfassende Maßnahmen zum Schutz des Bargelds durch. Das Recht auf Bargeld soll verfassungsrechtlich verankert werden. Zudem wurden zwei Verordnungen zur Sicherstellung der flächendeckenden Bargeldversorgung erlassen.

von Jonas Aston

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán setzt gegenwärtig großangelegte Maßnahmen zum Schutz des Bargelds durch. In einer Rede zur Lage der Nation erklärte er im Februar, das Recht auf Bargeld verfassungsrechtlich garantieren zu wollen. Am 11. März wurde die entsprechende Verfassungsänderung auf den Weg gebracht. Am Montag verkündete Orbán nun zwei Verordnungen, welche die verfassungsrechtliche Änderung flankieren und mit Leben füllen sollen.

Demnach müssen Banken mit hohen Geldstrafen rechnen, wenn bestehende Geldautomaten entfernt werden. In solchen Fällen sollen fortan regelmäßig Strafzahlungen in Höhe von 500.000 Euro folgen. Daneben erließ die Regierung um Viktor Orbán eine zweite Verordnung, welche die Gemeinden in die Pflicht nimmt. Diese müssen nun dafür Sorge tragen, dass flächendeckend Geldautomaten zur Verfügung stehen, um die Bargeldversorgung sicherzustellen.

„Bargeld ist eine Frage der Freiheit. Deshalb ist seine Verwendung keine Gewohnheit, sondern ein Recht“, so Orbán hierzu. Weiter erklärte er: „Ich habe gehört, dass digitales Geld die Zukunft ist. Vielleicht, aber nur Bargeld kann eine wirklich greifbare Garantie dafür sein, dass wir keine Sklaven der Banken sein wollen.“ Abschließend erklärte er: „Die Bankkarte gehört der Bank, Bargeld gehört Ihnen.“

Der Vorschlag zur verfassungsrechtlichen Verankerung des Bargelds wurde ursprünglich von der rechtsgerichteten Partei Mi Hazánk (Unsere Heimat) erhoben und nun von Ministerpräsident Viktor Orbán unterstützt. Der verfassungsrechtliche Schutz des Bargelds ist kein ungarisches Alleinstellungsmerkmal. Auch in der Slowakei hat der Schutz des Bargelds seit 2023 Verfassungsrang. In Frankreich, Norwegen und Dänemark genießt das Bargeld einfachgesetzlichen Schutz.

Die Europäische Union plant dennoch zunehmend restriktiver gegen das Bargeld vorzugehen. Ab 2027 wird eine EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 Euro für gewerbliche Transaktionen eingeführt. Als Gründe gibt man die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung an. In Deutschland gilt schon heute bei Barzahlungen in Höhe von mehr als 10.000 Euro eine Ausweispflicht.

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