Horst D. Deckert

Unternehmen, welche die Wissenschaft verleugnen, sind dem Untergang geweiht

Christopher Monckton of Brenchley

Mit drei zu zwei Stimmen entschied der Oberste Gerichtshof von UK (ehemals Justizausschuss des Oberhauses) letzte Woche in einem 100-seitigen Urteil, dass der Grafschaftsrat von Surrey bei der Erteilung der Planungsgenehmigung an UK Oil and Gas plc für die Ölförderung in Horse Hill, Surrey, eine Schätzung der CO₂-Emissionen von Dritten, die die 3,3 Millionen Barrel Öl verbrennen, die das Horse Hill-Feld während seiner Lebensdauer produzieren könnte, weder verlangt noch in seiner Bewertung berücksichtigt hatte.

Das Unternehmen erklärt, es werde nun „eng mit dem Surrey County Council zusammenarbeiten, um die Situation umgehend zu bereinigen, entweder durch eine Änderung der Umweltverträglichkeitsprüfung“ im ursprünglichen Planfeststellungsantrag oder „durch einen neuen, nachträglichen Antrag“.

Der Bohrplatz Horse Hill, knapp 5 km vom Flughafen Gatwick, Surrey, KI-Simulation

Hier sind die „Fakten“, wie sie im Urteil des Obersten Gerichtshofs dargelegt sind, in vollem Wortlaut:

„Jeder, der sich für die Zukunft unseres Planeten interessiert, weiß inzwischen, welche Auswirkungen die Verbrennung fossiler Brennstoffe – vor allem Öl, Kohle und Gas – auf das Klima hat. Bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe werden Kohlendioxid und andere Treibhausgase freigesetzt – so genannt, weil sie in der Erdatmosphäre wie ein Treibhaus wirken, die Sonnenwärme zurückhalten und die globale Temperatur steigen lassen. Laut dem Production Gap Report 2023 des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), S. 3, stammen fast 90 % der weltweiten Kohlendioxidemissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe.

Der gesamte Zweck der Förderung fossiler Brennstoffe besteht darin, Kohlenwasserstoffe für die Verbrennung verfügbar zu machen. Es kann daher mit ziemlicher Sicherheit gesagt werden, dass nach der Förderung von Erdöl der darin enthaltene Kohlenstoff früher oder später als Kohlendioxid in die Atmosphäre freigesetzt wird und somit zur globalen Erwärmung beiträgt. Dies gilt selbst dann, wenn nur der Nettoanstieg der Treibhausgasemissionen betrachtet wird. Öl an einem Ort im Boden zu belassen, führt nicht zu einem entsprechenden Anstieg der Produktion an einem anderen Ort: siehe UNEP-Bericht über die Produktionslücke 2019, S. 50, in dem auf der Grundlage von Studien unter Verwendung von Angebots- und Nachfrageelastizitäten aus der Wirtschaftsliteratur berichtet wird, dass jedes Barrel Öl, das in einer Region unerschlossen bleibt, dazu führt, dass längerfristig 0,2 bis 0,6 Barrel weltweit nicht verbraucht werden. …

Es genügt, aus veröffentlichten Quellen einen geeigneten Umrechnungsfaktor zu ermitteln, d.h. die geschätzte Menge an Kohlendioxid, die bei der Verbrennung jeder produzierten Tonne Öl freigesetzt wird. Die geschätzte Gesamtmenge des zu produzierenden Öls wird dann mit diesem Umrechnungsfaktor [3,22] multipliziert, um die gesamten Verbrennungsemissionen … für jede Tonne produzierten Öls zu berechnen. Multipliziert man den geschätzten Gesamtausstoß des vorgeschlagenen Projekts von 3,3 Millionen Tonnen Öl … mit diesem Faktor, ergibt sich eine geschätzte Gesamtsumme von 10,6 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen während der Lebensdauer des Projektes.

Es ist aufschlussreich, die Menge dieser Emissionen mit den direkten Treibhausgasemissionen am Standort des Bohrlochs während der Lebensdauer des Projekts zu vergleichen, die 140.958 Tonnen CO₂ betragen. Neben dieser Zahl berechnete der Projektträger auch den Anteil dieser Zahl am gesamten britischen Kohlenstoffbudget. Auf der Grundlage dieser Berechnung wurden in der Umwelterklärung die Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf das Klima als ‚vernachlässigbar‘ bezeichnet. Wären die Verbrennungsemissionen in die Bewertung einbezogen worden, wäre die Zahl der Treibhausgasemissionen, die dem Projekt zuzuschreiben sind, um fast zwei Größenordnungen höher gewesen und hätte auf diese Weise nicht als ‚vernachlässigbar‘ abgetan werden können.“

Insgesamt wurde also nur eine von 100 Seiten des Urteils den reinen Fakten gewidmet. Der Grund dafür ist, dass die hinter dem Projekt stehenden Unternehmen es wie üblich nicht wagten, gegen die Wissenschaft zu argumentieren. Stattdessen akzeptierten sie zahm die Parteilinie. Da sie sich weder mit den physikalischen noch mit den wirtschaftlichen Aspekten der globalen Erwärmung auseinandersetzen konnten, haben sie den Prozess teuer verloren.

Das Unglück des Urteils besteht darin, dass die 141.000 Tonnen CO₂ vernachlässigbar sind, die während der Lebensdauer der Bohrstelle emittiert werden, während die 10,6 Millionen Tonnen CO₂, die von Dritten bei der Verbrennung des an der Bohrstelle geförderten Öls emittiert werden, nicht als vernachlässigbar abgetan werden können. Die einzige Begründung für diese lächerliche Behauptung, auf die sich das gesamte Urteil stützt ist, dass 10,6 Millionen Tonnen CO₂ 75 mal 141.000 Tonnen sind.

Im „Urteil“ wurde kein Versuch unternommen zu berechnen, wie viel globale Erwärmung die 10,74 Millionen Tonnen CO₂ verursachen würden, die das Horse Hill-Projekt während seiner Lebensdauer ausstößt. Lassen Sie uns also das tun, was niemand in diesem Fall getan hat (am allerwenigsten die Richter) – rechnen.

Wie immer werden wir Mainstream-Daten und -Verfahren aus dem mittleren Bereich verwenden. Dabei befürworten wir diese nicht unbedingt. Wir akzeptieren sie ad argumentum – das heißt, um des Argumentes willen. Dieser Ansatz minimiert den Spielraum für eine Ablenkung der Diskussion vom Hauptpunkt, den wir aufzeigen wollen: 10,74 Millionen Tonnen CO₂, die Summe der direkten und indirekten Projektemissionen, sind in der Tat nach jeder vernünftigen Definition vernachlässigbar.

Wir beginnen mit 10.740.000 Tonnen CO₂, die entweder direkt oder indirekt durch das Projekt emittiert werden. Dieser Wert muss jedoch von vornherein reduziert werden, da, wie es im Urteil heißt, etwa 40 % des nicht geförderten Öls in Horse Hill an anderer Stelle gefördert werden. Die Einsparung durch den Verzicht auf das Projekt, d.h. die verbleibenden 60%, beträgt 6.444.000 Tonnen.

Die Masse der Atmosphäre beträgt etwa 5,1 x 10¹⁵ Tonnen (NASA 2022), und die derzeitige CO₂-Konzentration, die am Mauna Loa gemessen wurde, beträgt 427 Teile pro Million. Die Gesamtmasse des CO₂ in der Luft beträgt also 5,1 x 10¹⁵ x 427 / 10⁶ = 2,178 Billionen Tonnen.

Die Verringerung der CO₂-Konzentration durch den Verzicht auf das Horse Hill-Projekt beträgt demnach 6.444.000 x 427 / 2,178 Billionen, also etwa 0,00126 ppmv. Sie können sehen, worauf das hinausläuft.

Der Strahlungsantrieb durch eine Änderung der CO₂-Konzentration beträgt 5 ln(C / C0). Daher beträgt der verringerte Antrieb 5 ln [(2,178 Billionen – 6.444.000) / 2,178 Billionen), oder 0,0000148 W/m².

Um Watt pro Quadratmeter in vermiedene Erwärmung umzurechnen, multipliziert man mit der vorübergehenden Erwärmung im 21. Jahrhundert von 1,68 K durch verdoppeltes CO₂ (Nijsse 2020) und dividiert durch den verdoppelten CO₂-Antrieb von 3,93 W/m², um die Antwort zu erhalten: 0,00000632 K, oder weniger als ein 150.000stel eines Grades.

Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die dekadische Rate der globalen Erwärmung in dem Drittel des Jahrhunderts seit dem IPCC (1990) nur halb so hoch war wie damals vorhergesagt (und das ist immer noch so). Es handelt sich also um weniger als ein 300.000stel Grad oder nur ein Drittel von einem Prozent des 1/1000stel Grads, das selbst dann verringert würde, wenn das Vereinigte Königreich bis 2050 tatsächlich Netto-Null-Emissionen erreichen würde (was es nicht tun wird).

Ein positiver Aspekt: Das Urteil verbietet das Projekt nicht. Es verpflichtet den Grafschaftsrat von Surrey lediglich dazu, die Emissionen Dritter aus dem während der Projektlaufzeit geförderten Öl zu berücksichtigen. UK Oil and Gas muss dem Rat lediglich diesen Artikel zukommen lassen, und der Rat kann seine Entscheidung ändern und bestätigen, um das Projekt zu genehmigen.

Selbst wenn dies nicht gelingt, gibt es noch einen anderen Weg. Vor einigen Jahren war der „Supreme Court“ des Vereinigten Königreichs unklug genug, in Court 1 eine breit angelegte Propagandaveranstaltung zum Klimawandel abzuhalten, bei der natürlich nur die Parteilinie vertreten wurde, und zwar in den tendenziösesten und kindischsten Ausdrücken.

Der Oberste Gerichtshof – der inzwischen weithin als Witz angesehen wird – hatte also die Klimafrage vorweggenommen, indem er eine offene Voreingenommenheit zugunsten des offiziellen Narrativs an den Tag legte. Damit ist es ihm verwaltungsrechtlich auf Dauer verwehrt, irgendwelche Entscheidungen zu Fragen des Klimawandels zu treffen.

Denn das Recht von UK kennt nur zwei Grundsätze der natürlichen Gerechtigkeit: erstens, dass beide Seiten einer Frage – wie der Klimafrage – in angemessener Weise angehört werden sollten (audiatur et altera pars), und zweitens, dass keine Justizbehörde über diese Sache entscheiden darf, wenn sich diese eine Sache zu eigen gemacht hat, indem sie eine öffentliche Meinung dazu geäußert hat, die nicht Teil eines Urteils in einem bestimmten Fall war (nemo sit iudex in causa sua).

UK Oil and Gas hat daher die Möglichkeit, eine einfache Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Sinne von Artikel 6 („Recht auf ein faires Verfahren“) einzureichen:

„Jeder hat bei der Feststellung seiner bürgerlichen Rechte und Pflichten … Anspruch auf ein faires und öffentliches Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist durch ein unabhängiges und unparteiisches, auf Gesetz beruhendes Gericht. …“

Das Unternehmen sollte umgehend Berufung beim Menschenrechtsgerichtshof einlegen, da der Oberste Gerichtshof von UK in der Klimafrage kein „unabhängiges und unparteiisches Gericht“ ist und daher nicht befugt ist, die Entscheidungen der unteren Gerichte zugunsten des Unternehmens aufzuheben.

Die Berufung könnte die folgenden Beispiele für Vorurteile in der grob unzureichenden und mangelhaften Darstellung des Sachverhalts durch das Oberste Gericht anführen

  • „Jeder, der sich für die Zukunft unseres Planeten interessiert, weiß inzwischen, welche Auswirkungen die Verbrennung fossiler Brennstoffe auf das Klima hat.“

Dies ist ein krasses Vorurteil. Es geht davon aus, dass die Auswirkungen der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas unbewiesen schädlich sind oder werden können. Bislang erweist sich die Verbrennung als sehr vorteilhaft. Die CO₂-Düngung hat die Gesamtbiomasse aller Bäume und anderer grüner Pflanzen auf der Erde in den letzten Jahrzehnten um 15-30% erhöht; die Getreideerträge pro Acker haben sich in 60 Jahren verdreifacht, zum Teil dank mehr CO₂ in der Luft, da CO₂ Pflanzennahrung ist; Pflanzen sind jetzt widerstandsfähiger gegen Trockenheit, dank der Verringerung der Anzahl von Spaltöffnungen an den Unterseiten der Blätter, durch die CO₂ eingeatmet und Wasser ausgeatmet wird; Infolgedessen sind die Hungersnöte weltweit auf einem Rekordtief; und diese und ähnliche indirekte Vorteile sind nichts im Vergleich zu den direkten Vorteilen, die der Welt durch die aus Kohle, Öl und Gas erzeugte statische und motorische Energie entstehen – Vorteile, die in dem Urteil gänzlich ignoriert werden.

  • Verwendung des Begriffs „fossile Brennstoffe“. Dies ist ein Propaganda-Jargon, der direkt aus dem Spielbuch der Klima-Extremisten stammt. Er hat in einem angeblich objektiven Urteil eines „unabhängigen und unparteiischen“ Tribunals nichts zu suchen.

Die Einlegung der Berufung zum jetzigen Zeitpunkt würde die Position des Unternehmens schützen. Die Berufung kann fallen gelassen werden, falls (oder besser gesagt, wenn) der Grafschaftsrat von Surrey die oben genannten einfachen Berechnungen in seine Beurteilung des Antrags des Unternehmens auf Zoneneinteilung einbezieht und bestätigt, dass die Bohrungen fortgesetzt werden können. Hoffen wir, dass ausnahmsweise einmal ein Unternehmen den Mut findet, dem Moloch die Stirn zu bieten.

  • „… Treibhausgase – so genannt, weil sie in der Erdatmosphäre wie ein Treibhaus wirken, …“.

Nein, sie verhalten sich nicht wie ein Treibhaus. Wenn ein CO₂-Molekül in der Luft auf ein Lichtphoton in seiner Absorptionsbande trifft, gibt es direkt Wärme ab, als ob ein winziger Heizkörper eingeschaltet wäre. Dies geschieht durch Quantenschwingungen im Schwingungszustand des CO₂. Das hat nichts mit der Funktionsweise eines Gewächshauses zu tun. „Treibhausgas“ ist ein weiterer Propagandabegriff, der von einer voreingenommenen Justiz unhinterfragt und unqualifiziert übernommen worden ist.

  • „… die Wärme der Sonne einfangen“.

Nein, strahlungsaktive Gase fangen die Wärme der Sonne nicht ein. Sie wirken nicht wie eine Decke. Sie wirken wie Strahler.

„… wodurch die globalen Temperaturen steigen.“

Hier, wie auch anderswo, versäumt es das Urteil, die Frage zu stellen, die jedes wirklich unabhängige und unparteiische Gericht stellen würde: nämlich, um wie viel erhöht der anthropogene Anstieg der CO₂-Konzentration die globale Temperatur? Der Oberste Gerichtshof hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, diese Frage zu stellen: vielleicht der wichtigste Beweis dafür, dass sein Urteil auf einem ebenso uninformierten wie tiefgreifenden Vorurteil beruht.

Der Westen kann fahrlässige Dummheit in diesem Ausmaß nicht lange überleben.

[Hervorhebung vom Übersetzer]

Link: https://wattsupwiththat.com/2024/06/25/corporations-that-concede-the-science-are-doomed/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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