Ein älteres Video von CDU-Chef Friedrich Merz sorgt angesichts der kommenden Neuwahlen in Deutschland für Wut: Im Hinblick auf die AfD befand er 2020 bei einer Podiumsdiskussion, wenn er einen Beitrag leisten könne, dass dieses „Gesindel“ verschwinde, werde er das tun. Nach scharfer Kritik ruderte er damals zurück. Dass sich an seiner Einstellung aber nichts geändert hat, zeigt die aktuelle Blockade des Bundestags aus Angst vor „Zufallsmehrheiten“ durch die AfD. Doch wer kann einen möglichen Kanzler tolerieren, für den 20 Prozent der Bevölkerung bloß Gesindel sind?
Die Aufnahmen gehen aktuell auf X viral – einige entsetzte Nutzer fragen sich bereits, ob hier nicht der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt sein könnte.
Erfüllt das nicht bereits den Tatbestand der Volksverhetzung?
StGB § 130 Abs. 1
Quelle https://t.co/ArCmnH51xP
— Wolf Christoph – (@naturale_hank) November 17, 2024
Im fraglichen Video, das beim Mittelstandsforum in Berlin am 13. Februar 2020 aufgenommen wurde, sagte Merz, man habe 1989 vor der Frage gestanden, ob die Republikaner 1990 in den Bundestag kommen. Weil 1990 alles im Zeichen der Einheitswahl gestanden habe und „niemand daran ernsthaft dachte, so ein Gesindel in den Deutschen Bundestag zu wählen„, sei es dazu nicht gekommen. Nun stehe man wieder an dieser Stelle, „20, 30 Jahre später“, und „[wir] haben diese Leute da sitzen“. Das sei etwas, was ihn wirklich bewege. Und dann: „Wenn ich dazu beitragen kann, dass dieses Gesindel wieder verschwindet, dann leiste ich diesen Beitrag dazu, dass wir das hinkriegen.“
Die Aufnahmen sind echt: Auf dem Facebook-Account von „Bericht aus Berlin“ (ARD) beispielsweise ist das Video nach wie vor zu finden. Auch andere Medien wie die FAZ berichteten.
Der damalige Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bundestag, Alexander Gauland, hatte das am 14. Februar 2020 prompt in einer Presseaussendung kritisiert:
„Die Abwertung der AfD und ihrer Wähler als ‚Gesindel‘ durch Friedrich Merz ist völlig unakzeptabel. Gerade in politisch aufgewühlten Zeiten, in der sich Angriffe auf Parteibüros und Bedrohungen von Politikern häufen, ist es unverantwortlich und fahrlässig, sich gegenüber der politischen Konkurrenz derart im Ton zu vergreifen.
Konservativ oder gar bürgerlich ist es jedenfalls nicht, politische engagierte Bürger als ‚Gesindel‘ zu beschimpfen. Ich rate Friedrich Merz, im Kampf um die Macht in der CDU möglichst schnell zu einem sachlichen Ton zurückzukehren.
Im Übrigen sind derlei Beschimpfungen der Wähler nicht erfolgsversprechend. Ich erinnere nur an Sigmar Gabriel, der während der Flüchtlingskrise Bürger, die sich gegen den unkontrollierten Zustrom von Ausländern ausgesprochen hatten, als Pack beschimpft hatte, und mittlerweile zurecht von der politischen Bildfläche verschwunden ist. Das sollte Friedrich Merz eine Warnung sein.“
Alexander Gauland (Februar 2020)
Friedrich Merz derweil behauptete eilig, er habe „natürlich keineswegs gewählte Abgeordnete oder Wählerinnen und Wähler irgendeiner Partei gemeint“. Kann man glauben, muss man aber nicht, denn er sprach offensichtlich von Leuten, die nun im Bundestag sind: Von Demonstranten kann man kaum behaupten, dass man diese „da sitzen“ habe. Von AfD-Politikern schon, denn die wurden demokratisch gewählt.
Ich habe gestern in #Berlin im Zuge einer Diskussion über #Rechtsradikalismus und gewaltbereite Demonstranten dieses Wort verwendet, damit aber natürlich keineswegs gewählte Abgeordnete oder Wählerinnen und Wähler irgendeiner Partei gemeint. ™ #Gesindel #Merz
— Friedrich Merz (@_FriedrichMerz) February 14, 2020
Diese Politiker repräsentieren ihre Wähler. Wer hier generell von „Gesindel“ spricht, weil die politische Konkurrenz den persönlichen Gesinnungstest nicht besteht, wertet entsprechend auch deren Wählerschaft, die diese Ansichten in der Politik vertreten haben möchte, zum Gesindel ab. Das sind nach aktuellen Umfragen rund 20 Prozent der deutschen Wähler.
Was man sich fragen sollte: Was kann ein Kanzler wohl all jenen antun, die er für Abschaum hält und deren Ansichten und Lebensrealitäten er demnach für minderwertig und nichtig befindet?